Schenkung zum Zweck der Spende kann Steuern mindern

Steuertipps

Wenn ein Sterbender seinem Ehepartner hohe Summen zum Zweck von Spenden schenkt, muss das Finanzamt die auf den Ehepartner ausgestellte Spendenbescheinigung anerkennen. Voraussetzung ist, dass das Paar zusammenveranlagt ist und der Partner sich freiwillig auf den mit der Schenkung verbundenen Spendenauftrag einlässt, so der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 20. März 2019 veröffentlichten Urteil (Az. X R 6/17).

Allerdings: Bei einer Getrenntveranlagung kann dagegen nur derjenige die Spende geltend machen, der damit auch wirtschaftlich belastet ist.

Im Streitfall hatte der offenbar sterbenskranke und noch im streitigen Steuerjahr verstorbene Man...


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