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Urlaubsanspruch in Elternzeit?

Urteile im Überblick

Für eine Elternzeit oder für Sonderurlaub müssen Arbeitgeber keinen Urlaub gewähren. Es ist rechtmäßig, die entsprechenden Ansprüche gleich wieder zu kürzen. Das ist mit EU-Recht vereinbar.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1117290.urlaubsanspruch-in-elternzeit.html

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