Neue Schlappe für Geraer Staatsanwalt

Durchsuchung einer Wohnung war rechtswidrig

  • Sebastian Haak
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Für David R. ist es ein großer Erfolg. Doch richtig ausgelassen freuen kann sich der Mann nicht darüber, der Vorsitzender des Stadtjugendrings in Erfurt ist. Zwar hat das Landgericht Gera in einem vor wenigen Tagen ergangenen Beschluss festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Gera und das dortige Amtsgericht rechtswidrig handelten, als sie die Polizei im März 2018 losschickten, um die Privatwohnung von R. zu durchsuchen. Die bei der Razzia bei ihm sichergestellten Gegenstände müssten ihm »unverzüglich« wieder ausgehändigt werden, heißt es in dem Beschluss des Landgerichts, der »nd« vorliegt. Damit erfüllt sich für R. eine Forderung, die er seit dem Tag der Durchsuchung erhebt. Er will alle Handys, Computer, USB-Sticks und Festplatten wiederhaben, die die Beamten damals bei ihm sicherstellten.

Seine Freude ist aber auch getrübt. Dass so viel Zeit zwischen den Durchsuchungen bei ihm und diesem Beschluss des Landgerichts vergangen s...


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