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Das Problem der nachträglichen Ansprüche

Notarieller Immobilienkaufvertrag ist ausschlaggebend

Für den Erwerb einer Immobilie muss in Deutschland ein Notar eingeschaltet werden, der den Kaufvertrag beurkundet. Darauf verweist die Notarkammer Berlin.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1118152.notar-das-problem-der-nachtraeglichen-ansprueche.html

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