nd-aktuell.de / 15.05.2019 / Ratgeber / Seite 17

Für die Steuererklärung mehr Zeit lassen

Im Mai treten wieder etliche neue Gesetze, Regelungen und Bestimmungen in Kraft.

Steuererklärung: Bei der Einkommensteuererklärung für 2018 kann man sich jetzt mehr Zeit lassen. Steuerpflichtige müssen sie nicht mehr bis zum 31. Mai 2019 abgeben, sondern erst bis spätestens 31. Juli. Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat für die Steuererklärung 2018 statt bis Ende Dezember 2019 nunmehr bis Ende Februar 2020 Zeit. Wer allerdings seine Steuererklärung zu spät einreicht, muss mit Zuschlägen von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Eine Fristverlängerung wie bisher gibt es nicht mehr.

Telefonieren ins EU-Ausland: Die Roaminggebühren fürs Telefonieren, SMS schreiben und das mobile Surfen im EU-Ausland sind seit Juni 2017 Geschichte, doch für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland verlangen Mobilfunkanbieter immer noch satte Aufschläge. Nun sollen ab 15. Mai die Gebühren für ein Telefonat innerhalb der EU sinken. Dann dürfen Telefonate aus Deutschland ins EU-Ausland nicht mehr als 19 Cent pro Minute und SMS höchstens sechs Cent kosten. Dieser Regelung muss der Rat der EU aber noch zustimmen, was aber als Formsache gilt.

Diesel-Fahrverbote: Diesel-Fahrverbote in Städten sollen künftig möglichst vermieden werden. Deshalb wurde das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert. Die Änderungen treten im Mai in Kraft. Die neuen Regeln stufen Fahrverbote in der Regel als unverhältnismäßig ein, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur wenig überschreitet. Neue Euro-6-Dieselfahrzeuge werden vom Verbot ausgenommen, ebenso nachgerüstete Busse, Müllabfuhr und Feuerwehr. Auch nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind ausgenommen.

Europawahlen: Auch betreute Menschen dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an den Europawahlen am 26. Mai teilnehmen. Bislang waren Menschen mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung von den Europawahlen ausgeschlossen.

Elektrogesetz: Ab sofort müssen Verbraucher ausgediente Verlängerungskabel, Lichtschalter oder Steckdosen als Elektroschrott gesondert entsorgen. Die Stiftung Elektroaltgeräte Register - kurz EAR - aktualisiert ihre Verwaltungspraxis und erfasst ab 1. Mai 2019 auch sogenannte »passive« Elektro- und Elektronikgeräte, die Strom lediglich durchleiten, unter dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bauteile sind von der neuen Entsorgungsregel ausgenommen. Dazu zählen etwa Steckdosen, Meterware und Lampenfassungen, die in ein anderes Gerät eingebaut werden. Als Hinweis darauf, dass das Elektrogerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Verbraucher finden es auf dem Produkt oder der Verpackung. Das gilt aber erst für neue Artikel, die ab 1. Mai in den Handel kommen.

Freiwilligendienst: Ab Mai können alle Interessierten den Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren, wenn es dafür gewichtige persönliche Gründe gibt. Bislang war das nur den über 27-Jährigen vorbehalten. Mit der Neuregelung wird die Benachteiligung von jüngeren Interessierten beseitigt, die zum Beispiel für eigene Kinder oder Angehörige sorgen müssen oder gesundheitlich eingeschränkt sind und für die dadurch kein Freiwilligendienst in Vollzeit möglich ist.

Neue Euroscheine: Die aktuelle 100- und 200-Euro-Banknoten-Generation läuft aus. Ab 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine heraus. nd