Piraten reichen Klage gegen Parité-Gesetz ein

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Potsdam. Die Piratenpartei hat beim Landesverfassungsgericht Beschwerde gegen das brandenburgische Parité-Gesetz eingereicht. Das Gericht bestätigte am Montag den Eingang der Dokumente. Das Gesetz schränke die Gestaltungsfreiheit der Parteien ein, sagte der Landesvorsitzende Thomas Bennühr. Bereits im März hatte die NPD Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Auch FDP und AfD erwägen rechtliche Schritte. Bennühr sieht eine Ungleichbehandlung der Geschlechter. Personen des dritten Geschlechts hätten die Möglichkeit, als Mann oder Frau zu kandidieren, während biologischen Männern und Frauen nur jeweils eine Möglichkeit offen stünde. Transgender müssten sich entscheiden, ob sie als Frau oder Mann kandidierten - und würden somit diskriminiert. Für kleinere Parteien stellt das Gesetz laut Bennühr außerdem ein personelles Problem dar: Finden sich nicht genügend Personen der beiden zugelassenen Geschlechter für die Liste, wird diese kürzer. Das Parité-Gesetz ist Ende Januar von der rot-roten Koalition gemeinsam mit den Grünen im Landtag verabschiedet worden. Demnach müssen die Parteien ab Sommer 2020 bei Landtagswahlen auf ihren Landeslisten abwechselnd Männer und Frauen aufstellen. dpa/nd

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