Friedlicher Sommer zwischen Grill, Trampolin und Rasenmäher

Rechtliche Fragen zum Gartenglück

  • Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Bei warmen Temperaturen verlagern Gartenbesitzer ihre Freizeitgestaltung häufig nach draußen. Dabei wird es immer mal wieder so laut.

Lärm ist nicht gleich Lärm

Wer sich nach Stille sehnt, beruft sich gern auf die Ruhezeiten. Die sind entgegen der weit verbreiteten Meinung bundesweit nicht einheitlich geregelt. Jede Stadt oder Gemeinde kann sie für sich festlegen. In den meisten Fällen sollen die Anwohner im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 7 Uhr Lärm vermeiden. In manchen Bundesländern gibt es auch eine Mittagsruhe. Existiert eine Hausordnung, müssen Mieter sich an die hier festgelegten Ruhezeiten halten, auch wenn sie sich von den offiziellen Zeiten der Gemeinde unterscheiden.

Bundesweit einheitliche gesetzliche Vorgaben gibt es für den Einsatz lauter Gartengeräte: Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung schreibt vor, dass elektrische Heckenscheren, Rasenmäher oder Schredder von 20 Uhr bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ausgesch...


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