Nachträgliche Kontogebühren auf Bausparverträge unwirksam

Urteil

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az. 3 U 3/19) stellte in einem am 13. Mai 2019 veröffentlichten Beschluss klar, dass entsprechende Änderungsklauseln unwirksam seien. Die betroffene Bausparkasse muss eingezogene Gebühren zurückzahlen.

Die Bausparkasse wollte Bestandskunden, die zwischen 1999 und 2011 einen Bausparvertrag abgeschlossen hatten, eine Gebühr von 18 Euro jährlich berechnet. Dazu sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, die solche Ge...


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