Kosten im Zweifel gemeinschaftlich tragen

Wohnungseigentümergemeinschaft

Zum einen muss darüber Klarheit bestehen, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei, welche technischen Umsetzungen tatsächlich machbar sind und welche den Erfolg versprechen, dass die beanstandeten Mängel auch dauerhaft beseitigt werden. Darüber hinaus ist auch stets die Kostenfrage zu klären.

Hierbei ist zu entscheiden, welche Kosten von welchen Eigentümern zu tragen sind. Insbesondere, wenn die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahme nicht sämtliche Einheiten betreffen, ist das Bedürfnis der Wohnungseigentümer oftmals gegeben, diese Kosten dem einzelnen Wohnungseigentümer aufzuerlegen. Es soll der Grundsatz verfolgt werden, wer den Schaden hat, soll die Kosten für die Beseitigung tragen. Eine solche Regelung ist aber unter den Voraussetzungen des Wohnungseigentumsrechts nur selten möglich.

Grundsätzlich gilt, dass es zwingendes Gemeinschaftseigentum gibt, das nicht auf einzelne Sondereigentümer übertragen werden kann....


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