Änne Beckmanns Zorn

Beschwerden gegen »Vogelschiss«-Äußerungen Gaulands blieben erfolglos

  • Sebastian Haak
  • Lesedauer: 3 Min.

Ziemlich genau ein Jahr ist es her, dass der Bundesvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, mit einer Aussagen mal wieder für Empörung sorgte. Auf einem Bundeskongress der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative in Seebach im Wartburgkreis hatte er im Juni 2018 erklärt, aus seiner Sicht sei die Zeit des Nationalsozialismus nur ein »Vogelschiss« innerhalb von 1000 Jahren deutscher Geschichte – was nicht wenige Menschen außerhalb des AfD-Spektrums als eine Relativierung des Grauens verstanden, dass die Herrschaft der Nazis über Deutschland, Europa und die Welt brachte.

Änne Beckmann, die Mutter des Fernsehmoderators Reinhold Beckmann, zeigte Gauland wegen seiner Äußerungen an. »Meine 96-jährige Mutter, mit klarem Verstand und junger Wut, ist persönlich betroffen, zornig und empört über die Äußerungen des Herrn Gauland. Sie hat ihre vier Brüder im Zweiten Weltkrieg verloren. Alle vier sinnlos verheizt als Kanonenfutter«, heißt es in der Anzeige, über die vor wenigen Tagen die Wochenzeitung »Die Zeit« berichtet hatte. »Wer keinen Respekt vor den Opfern, wer keinen Respekt vor dem Leid, vor den zerstörten Leben hat, der kann sich nicht hinter der Meinungsfreiheit verstecken. Meine Mutter Änne Beckmann und ich möchten, dass gegen Herrn Gauland im Sinne des Paragrafen 189 StGB ermittelt wird.«

Die Strafanzeige der Beckmanns war eine von vielen, die die für den Raum Seebach zuständige Staatsanwaltschaft Meiningen in der zweiten Jahreshälfte 2018 wegen Gaulands Äußerung erreichte. Insgesamt seien es damals etwa 30 bis 35 Strafanzeigen gegen Gauland gewesen, die bei der Behörde eingegangen seien, sagt einer der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Knapp, im Rückblick. Viele davon wegen Volksverhetzung, manche wegen Beleidigung und eben einige wegen des Paragrafen 189 des Strafgesetzbuches, auf den sich auch die Beckmanns bezogen haben. In Knapps Abteilung waren die Anzeigen damals bearbeitet worden.

Dieser Paragraf erklärt es zu einer strafbaren Handlung, das Andenken an Tote in den Dreck zu ziehen. Juristisch überschrieben ist die entsprechende Textstelle im Strafgesetzbuch mit den Worten: »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.« Darin heißt es: »Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« Es ist, sagen erfahrene Strafrechtler, ein Paragraf, der heute in der Rechtsprechung kaum noch eine Rolle spielt und auf den sich Anzeigeerstatter, Anklagen oder Strafbefehle nur sehr selten stützen. Ein »exotischer Tatbestand« sei das, sagt zum Beispiel Knapp. Die Grundidee sei, dass damit das Pietätsempfinden der Angehörigen ebenso geschützt werden solle wie die Ehre der Verstorbenen. Es klingt also bei aller Exotie nach einem Paragrafen, der genau dann zur Anwendung kommen könnte, wenn eine alte Dame das Andenken an ihre im Krieg gefallenen Brüder durch die Äußerung eines Lebenden beschmutzt sieht.

Und doch: Nach den Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen Gauland – ein formales Ermittlungsverfahren konnte es nicht geben, weil Gauland als Bundestagsabgeordneter Immunität vor Strafverfolgung genießt – kamen die Strafverfolger zu dem Schluss, dass der AfD-Mann wegen seiner Äußerungen nicht anzuklagen sei: Die Meinungsfreiheit werde in der deutschen Rechtsprechung so weit gefasst, dass sie in der Abwägung höher zu gewichten gewesen sei als das verletzte Empfinden von Änne Beckmann, sagt Knapp. Das Gleiche treffe im Kern auch auf die Anzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu. Zudem habe sich die Aussage Gauland mehrdeutig interpretieren lassen. Was heißt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Dass viele mit den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht einverstanden waren und es sogar zwei formale Beschwerden gegen die entsprechenden Einstellungsverfügungen gab, hat nichts am Ausgang der Vorermittlungen gegen Gauland geändert: Laut einer Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen hat diese den Meiningern übergeordnete Behörde diese Beschwerden im April verworfen.

Ein Jahr danach, so hat es »Die Zeit« notiert, ist bei Änne Beckmann auch deshalb »der Zorn wieder präsent, auch die Enttäuschung, das Unverständnis über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Meiningen«.

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