(Un)Bezahlbares Grundrecht

Der Mieterbund wirbt beim Deutschen Mietertag für eine Verfassungsveränderung

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Es ist eine aussterbende Spezies in Deutschlands Großstädten: die leerstehende Mietwohnung. In Berlin etwa sank die Leerstandsquote innerhalb von zehn Jahren von 4,2 auf zuletzt 0,9 Prozent. Wer da noch meint, eine bezahlbare Wohnung in der Innenstadt finden zu können, der glaubt an ein Wunder. Damit die Situation nicht so bleibt oder sich gar noch zuspitzt, fordert der Deutsche Mieterbund (DMB) die Einführung eines Grundrechts auf angemessenes und bezahlbares Wohnen, zum Beispiel in einem neuen Artikel 14 a im Grundgesetz. »Die Aufnahme dieses Grundrechts ins Grundgesetz könnte eine große Ausstrahlungswirkung entwickeln und hätte für die Auslegung und Bewertung von wohnungsrechtlichen Gesetzen eine entscheidende Bedeutung«, erklärt DMB-Präsident Franz-Georg Rips im Interview mit »nd«.

Unterdessen wird auf dem vom Donnerstag bis Samstag in Köln stattfindenden 68. Mietertag ein Nachfolger für Rips gewählt, der aus Altersgründen an der Spitze des größten deutschen Mietervereins aufhört. Als neuer Präsident kandidiert der bisherige DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Auf der Delegiertenversammlung des Mieterverbandes wird auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) anwesend sein. Doch wird sie da vermutlich einiges zu hören bekommen. »Bloße Parolen und Lippenbekenntnisse, wie ›bauen, bauen, bauen‹« reichten nicht aus, kritisierte Rips jüngst die Untätigkeit der Großen Koalition.

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Dabei verteidigt der DMB nicht nur im Politikbetrieb die Rechte der Mieter, sondern berät auch viele von ihnen bei juristischen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter - etwa im Rahmen von Eigenbedarfskündigungen. Und diese nehmen zu. Schätzungsweise 13 400 entsprechende Gerichtsverfahren hat es laut DMB 2017 gegeben - rund fünf Prozent mehr als 2016. spo Seite 2

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