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Kükentöten bleibt übergangsweise erlaubt
Bundesgericht bestätigt umstrittenes Praxis als rechtmäßig bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung ausgereift sind
Das massenhafte Töten männlicher Küken bleibt nur noch übergangsweise erlaubt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wirtschaftliche Interessen seien für sich genommen kein »vernünftiger Grund« für das Töten der männlichen Küken.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1120778.tierschutz-kuekentoeten-bleibt-uebergangsweise-erlaubt.html
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