Modernisierung bedarf guter Vorbereitung

Mietrecht

In diesem Fall ist der Mieter zum einen verpflichtet, diese Maßnahmen zu dulden. Darüber hinaus ist der Vermieter weiter berechtigt, diese Kosten auf den Mieter umzulegen.

Hierzu müssen jedoch gewisse Spielregeln eingehalten werden, deren Missachtung dazu führen kann, dass die Umlage der Kosten nicht mehr möglich ist und auch die Duldungspflicht des Mieters nicht mehr besteht.

In diesem Zusammenhang rät die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein (DAV) dazu, im Vorfeld eine umfassende Prüfung vorzunehmen und unter anderem die Ausführungen des Amtsgerichts Gelsenkirchen in seinem Urteil vom 18. Dezember 2018 (Az. 210 C 456/18) zu beachten.

In der Entscheidung ging es ebenfalls um Durchführung von Modernisierungsarbeiten, es sollte eine...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.