Keine Vermietung »unter der Hand«

Feriengäste während des Urlaubs

Ferienvermietung - sie ist nur erlaubt, wenn man das Okay vom Vermieter und vom Amt hat. Wer seine Wohnung während des Urlaubs vermieten will, braucht dafür zunächst einmal die Zustimmung des Vermieters, auch wenn es sich nur um ein oder zwei Wochen handelt. Zahlende Gäste gelten nämlich nicht als Besucher. Aber was tun, wenn der Vermieter nicht damit einverstanden ist?

Kein Anspruch auf Erlaubnis

Einen Anspruch auf die Erlaubnis hat man - anders als bei einer längeren Untervermietung - nicht, erklärt Frank Maciejewski, Rechtsexperte des Berliner Mietervereins. Man ist also auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen. Unter der Hand zu vermieten nach dem Motto »Das kriegt der Vermieter doch gar nicht mit« ist ein hohes Risiko. Wenn die Sache auffliegt, etwa weil sich Nachbarn über laute Parties beschweren, droht unter Umständen die fristlose und sofortige Kündigung. »Der Vertragsverstoß könnte vor Gericht als so eklatant g...


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