Schuldner muss Anpassung individueller Freibeträge selbst ändern lassen

Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsfreigrenzen werden um rund vier Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1179,99 Euro aus, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden. Die Verbraucherzentrale NRW (vznrw) pocht darauf, den ohnehin am Existenzminimum wirtschaftenden Schuldnern die Erhöhung des ihnen zustehenden Einkommens umgehend einzuräumen. Per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgesetzte individuelle Freibeträge muss der Schuldner selber ändern lassen. Mit den folgenden Tipps weist die Verbraucherzentrale NRW den Weg, um die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen nicht zu verpassen:

Neue Pfändungstabelle beachten

Die...


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