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Verfassungsgericht stoppt bayerisches Pflege-Volksbegehren
Die Initiatoren hatten mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt / Gesetzesentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar
Nach Hamburg scheitert jetzt auch das bayerisches Pflege-Volksbegehren. Verfassungsrichter urteilten, dass die Gesetzgebungskompetenzen beim Bund und nicht bei den Ländern liege. Daher erklärten sie es für unzulässig.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1122938.pflegenotstand-verfassungsgericht-stoppt-bayerisches-pflege-volksbegehren.html
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