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+++ Zahlen & Fakten +++

  • Lesedauer: 3 Min.

In den Ferien jobben: keine Sozialabgaben

Jugendliche, die sich in den Ferien etwas dazuverdienen, müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen - egal, wie viel sie verdienen. Dies gilt auch für Studierende, die zum Beispiel nur in den Semesterferien arbeiten gehen.

Ferienjobs gehören zu den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen. Es handelt sich dabei um Jobs, die im laufenden Jahr insgesamt nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden erst fällig, wenn die Aushilfsjobs, mit einer Wochenarbeitszeit jeweils über 20 Stunden, die Grenze von 26 Wochen pro Jahr überschreiten. Dann gelten die Jobber als Arbeitnehmer. Der Aushilfsjob, mit dem diese Grenze überschritten wird, ist komplett sozialversicherungspflichtig.

Anspruch auf Dienstalterzulage bei befristet Beschäftigten

Auch befristet Beschäftigte haben Anspruch auf eine vom Dienstalter abhängige Gehaltszulage, entschied der Europäische Gerichtshof (Az. C-72/18) und berief sich auf die EU-Vereinbarung zu befristeten Arbeitsverträgen. Diese gebietet den Grundsatz der Nichtdiskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer.

Ein spanischer Beamter hatte eine Besoldungsstufenzulage nach sechs Jahren und sieben Monaten im öffentlichen Dienst erhalten. Geklagt hatte ein mit einem befristeten Vertrag eingestellter Lehrer, der diese Zulage nicht erhielt, obwohl er dieses Dienstalter erreicht hatte. Der EuGH urteilte, dass den Beamten die Zulage allein deshalb gewährt werde, weil sie die erforderliche Dienstzeit zurückgelegt hätten - die berufliche Entwicklung sei hier Irrelevant.

Jeder zweite Hartz-IV-Bezieher bleibt längerfristig im Job

Rund jeder zweite vermittelte Arbeitslosengeld-II-Bezieher (Hartz IV) bleibe länger als drei Monate in dem neuen Job. Die andere Hälfte der vermittelten Bezieher sei spätestens nach drei Monaten wieder auf die finanzielle Hilfe der Jobcenter angewiesen. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Nach Angaben der Bundesbehörde hatten in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 knapp 800 000 Hartz-IV-Bezieher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden. Von ihnen seien 390 000 oder 48,8 Prozent auch drei Monate später nicht mehr auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen gewesen.

Übergabe vorm Urlaub ohne Zeitdruck

Die Urlaubsübergabe sollte nicht in letzter Minute erfolgen. Darauf weist das ifaa-Institut für angewandte Arbeitswissenschaft hin. Bei einer hektischen Übergabe vergesse man leicht wichtige Details. Das belaste in der freien Zeit. Am besten plane man die Übergabe ein paar Tage vor dem letzten Arbeitstag. Dadurch biete sich genügend Zeit, um die Vertretung ausführlich zu informieren.

WHO: Burnout ist eine Krankheit

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erstmals Burnout als Krankheit anerkannt, die - so die Definition - auf »chronischen Stress am Arbeitsplatz« zurückführen ist. Fachleute diskutieren seit Jahrzehnten darüber, wie man Burnout definiert und ob es eine Krankheit ist.

Die WHO weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Begriff Burnout ausschließlich im beruflichen Zusammenhang und nicht »für Erfahrungen in anderen Lebensbereichen« verwendet werden sollte. Die neue Klassifikationsliste mit dem Namen ICD-11 soll voraussichtlich im Januar 2022 in Kraft treten. Agenturen/nd

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