nd-aktuell.de / 31.07.2019 / Politik / Seite 4

Taktik schadet der AfD nicht mehr

Nach Urteil des Verfassungsgerichts bleiben vermutlich keine Mandate mehr unbesetzt

Hendrik Lasch

Matthias Rößler war des Lobes voll. Von einem »weisen Urteil« sprach der Präsident des sächsischen Landtags, nachdem das Verfassungsgericht im Freistaat der AfD einen Teilerfolg beschert hatte. Ihre Landesliste war vom Landeswahlausschuss aufgrund von Formfehlern auf 18 Kandidaten gestutzt worden. Die Richter aber kippten diese Entscheidung in Teilen. Die AfD darf nun mit 30 Listenkandidaten antreten, wenn am 1. September gewählt wird. Damit sei die »Chancengleichheit« der Parteien wieder gewahrt, erklärte CDU-Mann Rößler.
Andere sind von dem Urteil ernüchtert. Paula Piechotta etwa, grüne Kandidatin in Leipzig, sagte, sie sei kein »Fan« der Entscheidung. Allerdings, fügte sie an, könne man noch immer »knapp 5 AfD-Sitze aktiv verhindern« – wofür zu kämpfen sei.

Auslöser für die Einschätzung sind Prognosen, wonach die AfD, die ja nur 30 Bewerber auf der Liste hat, mit bis zu 35 Mandaten rechnen kann. Umfragen sehen sie stabil bei um die 25 Prozent. Der Landtag hat 120 Sitze, ein Viertel entspräche also 30 Mandaten. Allerdings fällt die tatsächliche Zahl der Sitze für die Fraktionen um so höher aus, je mehr Wählerstimmen bei Parteien landen, die an der Fünfprozent-Hürde scheitern. Vor fünf Jahren, als etwa FDP und NPD mit 3,8 bzw. 4,9 Prozent draußen blieben, erhielt die LINKE für 18,9 Prozent nicht die ihr rechnerisch zustehenden 23, sondern 27 Sitze (darunter ein Direkt- und ein Ausgleichsmandat). Die Zahl ist aber vorab kaum kalkulierbar. 2009 hatte die LINKE für 20,6 Prozent nur zwei Sitze mehr erhalten (darunter zwei Direkt- und zwei Ausgleichsmandate), weil weniger Stimmen an Parteien gingen, die nicht ins Parlament kamen. Sicher ist aber: Liegt die AfD in vier Wochen bei rund 25 Prozent, wären das mehr Sitze als die 30 von der Landesliste. Bei der Kommunalwahl im Mai gab es ähnliche Konstellationen – damals, weil die AfD zu wenige Kandidaten aufgestellt hatte. Folge: Ihr zustehende Sitze bleiben frei.

Allerdings gibt es bei der Landtagswahl die Chance, das Fehlen von Listenkandidaten auszugleichen: mit dem Gewinn von Direktmandaten in ausreichend vielen der 60 Wahlkreise. Die Sieger ziehen in den Landtag ein, unabhängig vom Zweitstimmenergebnis. Die CDU gewann 2014 in 59 Wahlkreisen und stellte damit fast die Hälfte der Abgeordneten, obwohl sie nur 39,4 Prozent erreicht hatte.

Die AfD hätte auf diesem Wege sogar die zwischenzeitliche Kürzung ihrer Kandidatenliste auf 18 Bewerber ausgleichen können – wohl aber nicht vollständig. Sie kann laut Einschätzung des Portals »wahlkreisprognose.de« mit 26 Direktmandaten rechnen; in der Erststimmenprognose von »election.de« sind es 25. Viele der potenziellen Sieger waren nicht unter den verbliebenen 18 Listenkandidaten und wären gegebenenfalls zusätzlich zu diesen in den Landtag eingezogen. Gegner der AfD hatten dafür zu werben begonnen, in eng umkämpften Wahlbezirken taktisch zu wählen, um die Zahl der Direktmandate für die Rechtspopulisten zu verringern. Meist hätte das bedeutet, die CDU zu unterstützen.

Theoretisch gelten dieselben Erwägungen auch unter den Bedingungen einer 30 Bewerber umfassenden AfD-Liste; noch immer sind Konstellationen denkbar, bei denen die AfD zwar laut Zweitstimmenergebnis auf 35 Mandate kommt, diese jedoch nicht besetzen kann. Doch lässt sich auf derlei Konstellationen »aktiv hinwirken«, wie Piechotta nahelegt – etwa durch taktisches Wählen?

Die für manche ernüchternde Antwort lautet: wohl kaum. Von den jetzt 30 Listenkandidaten der AfD haben nach Annahme beider Portale etwa 14 gute Aussichten, ihren Wahlkreis zu gewinnen – und 16 kaum Aussichten auf ein Direktmandat. Auf den folgenden 31 Listenplätzen, die auch das Verfassungsgericht nicht zur Wahl zugelassen hatte, folgen drei bis vier chancenreiche Direktbewerber; weitere neun Kandidaten, die Prognosen zufolge über die Erststimme in den Landtag einziehen könnten, haben gar keinen Platz auf der Liste. Darunter sind etliche, die in Ostsachsen und der Region Dresden antreten, wo die AfD ihre Hochburgen hat. Selbst wenn nur jeder Zweite oder Dritte von diesen am Ende gewänne, würde das zusammen mit Plätzen von der Liste sicher reichen, um 35 Mandate zu besetzen.

Schwieriger würde es für die AfD nur, wenn sie ihr selbst gestecktes Ziel von über 30 Prozent erreicht. Für ihre Gegner gilt derweil: Um die Zahl der AfD-Mandate zu drücken, hilft nicht taktisches Wählen, sondern nur ein generell schwächeres Ergebnis für die Rechtspopulisten.