Den Abriss »mitgekauft«

Dass der Erwerber eines Grundstücks eine bereits vom Voreigentümer beantragte und behördlich genehmigte Baugenehmigung übernehmen kann, ist weitgehend bekannt. Weniger bekannt dürfte jedoch sein, dass auch das Gegenteil gilt.

Liegt für ein bestimmtes Objekt auf dem gekauften Grundstück - in diesem Fall ein Wochenendhäu...


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