BFH: Neue Regeln rechtens

Reisekostengesetz von 2014

Seit 2014 gibt es in Deutschland ein neues Reisekostenrecht. Danach dürfen Angestellte mit flexiblen Einsatzorten für ihre Fahrt zur Arbeitsstelle nur die einfache Fahrt mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Für sie gab es viele Jahre keine Pendlerpauschale. Das hatte das neue Reisekostenrecht geändert, stellte aber unter anderem Polizisten und Piloten schlechter.

Der Bundesfinanzhof hält mit Urteil vom 18. Juli 2019 (Az. VI R 27/17) das für verfassungsgemäß. Daraus geht hervor, dass in solchen Fällen nur die Pendlerpauschale geltend gemacht werden dürfe. Der Bund der Steuerzahler forderte ...


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