Regierung will Entlastung bei Pflegekosten

Angehörige sollen in Zukunft erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zuzahlen

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.

Wenn alte Menschen ins Pflegeheim gehen oder einen Pflegedienst bezahlen müssen, können sie oft aus eigener Rente und Vermögen - sofern überhaupt vorhanden - den Eigenanteil für ihre Versorgung nicht aufbringen. Das Sozialamt springt dann aber nur ein, wenn die erwachsenen Kinder nachgewiesen haben, dass ihre finanziellen Verhältnisse eine Zuzahlung als unzumutbar erscheinen lassen. Bislang liegt die Grenze je Unterhaltspflichtigem, also je Tochter oder Sohn, bei Alleinstehenden bei 21 600 Euro, bei Familien bei 38 800 Euro.

Nach einem neuen, vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossenen Gesetz wird nun die Einkommensgrenze angehoben. Die Zuzahlung soll künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro nötig sein. Aber auch diese Personen werden nicht übermäßig belastet, da das Einkommen des Ehepartners nicht mehr einberechnet wird und hohe Freibeträge geltend gemacht werden können. Die finanzielle Belastung würde im Regelfall nur wenige hundert Euro monatlich betragen. Obligatorisch bleibt nach wie vor das aufwendige Prozedere, Einkommen und finanzielle Belastungen detailliert nachweisen zu müssen.

Die Entlastung sei »längst überfällig«, sagte der verantwortliche Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Funke-Mediengruppe. Auch der Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz. Laut VdK-Präsidentin Verena Bentele gingen ältere Menschen nicht ins Heim, damit ihre Kinder nicht belastet würden. Auch der Paritätische Gesamtverband begrüßte die geplante Entlastung als sinnvoll. Nach Angaben des Arbeitsministeriums würden die Angehörigen von rund 275 000 Leistungsbezieher*innen erreicht. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitierten unmittelbar. Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bekommen bundesweit - noch vor Inanspruchnahme der Angehörigen - fast 400 000 alte Menschen »Hilfe zur Pflege«. Das ist die Sozialleistung, die der Staat zahlt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht reicht, um Pflegedienst oder -heim zu bezahlen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste wies darauf hin, dass die neue Regelung zu einer weitgehenden Befreiung von Unterhaltspflichten führen würde. Damit verbunden sein dürfte, dass mehr Menschen professionelle Pflege in Anspruch nehmen und so die Versorgungslücke absehbar größer würde.

Die Kommunen befürchten in Folge des Gesetzes Belastungen in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte: »Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen.« Mit Agenturen

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