Höhere Bußgelder für Parken auf Radwegen geplant

Verkehrsminister Scheuer gibt Inhalte des Entwurfs zur neuen Straßenverkehrsordnung bekannt

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant härtere Strafen für Verkehrssünder. Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, sollen künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro zahlen, außerdem droht ein Monat Fahrverbot. Wer unerlaubt in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, soll statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. E-Tretroller sollen auf Busspuren fahren dürfen. Bei den seit zwei Monaten zugelassenen E-Tretrollern gibt es viele Probleme, weil sie unerlaubt auf Gehwegen unterwegs sind.

Ferner will Scheuer, um den motorisierten Individualverkehr zu verringern, die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträder mit Beiwagen ermöglichen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind. »Dazu wird auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können«, heißt es.

All dies sehen Pläne für eine Reform der Straßenverkehrsordnung vor, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung darüber berichtet. Zum Teil sind die geplanten neuen Regelungen bereits bekannt. Die Änderungen sollen noch 2019 in Kraft treten. Scheuer will seine Pläne nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Bundestag sowie Bundesrat müssen einer Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen.

»Wer die Mobilität der Zukunft will, muss jetzt notwendige Anpassungen vornehmen«, sagte Scheuer der Zeitung. »Es gibt einiges zu tun, um unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen.« So solle Radfahren sicherer gemacht werden. Auch Fahrgemeinschaften sollten bessergestellt werden. Scheuer sagte außerdem: »Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird - denn hier geht es um Leib und Leben.«

Die Pläne sehen weiter vor, dass das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Kilometer pro Stunde verboten werden sollen. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Ebenfalls vorgesehen sind Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern, wie es hieß. So sollen Parkplätze für Carsharing ausgewiesen werden. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sollen außerdem Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels einer Markierung hervorheben können.

Für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder E-Tretroller durch Autofahrer soll es künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern geben. Der »grüne Pfeil« beim Rechtsabbiegen soll künftig auch für Radfahrer gelten. Analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können.

Anfang Juli hatte Scheuer bereits angekündigt, die Bußgelder für Parken auf Radwegen oder in zweiter Reihe deutlich erhöhen zu wollen. Auch das unerlaubte Parken auf Schutzstreifen soll teurer werden. Die Erhöhung soll noch in diesem Jahr in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag bekräftigte. dpa

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