Richter: »Völlig bescheuerte« Angreifer

Bewährungsstrafe für Beteiligte an Nazi-Angriffen in Leipzig-Connewitz

  • René Loch
  • Lesedauer: 3 Min.

Es war ein Urteil mit Signalwirkung, das vor fast einem Jahr im Amtsgericht Leipzig erging. Für ein Jahr und acht Monate sollten zwei Personen ins Gefängnis, die sich am 11. Januar 2016 am Nazi-Überfall auf den links-alternativen Stadtteil Connewitz beteiligt hatten. Die Verurteilten gingen jedoch in Berufung und erreichten nun einen Teilerfolg: Das Landgericht Leipzig setzte die Strafe am Montag zur Bewährung aus. Während das neue Urteil dem üblichen Muster in den Connewitz-Prozessen folgte – Bewährung gegen Geständnis –, zeigt sich die Staatsanwaltschaft ungewohnt interessiert an der juristischen Aufarbeitung der Ausschreitungen.

In den Verhandlungen am Amtsgericht war es aus Sicht der Angeklagten meist ausreichend gewesen, grobe Angaben zum Geschehen zu machen, um eine Bewährungsstrafe von etwa anderthalb Jahren zu erhalten. Die Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft stellten nur wenige Fragen, und die Angeklagten sagten nichts, was nicht sowieso schon öffentlich bekannt war.

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Auf einen ähnlichen Deal hatten offenbar Martin K. und Dennis W. sowie ihre beiden Verteidiger*innen spekuliert. In erster Instanz hatten beide noch geschwiegen; nun gestanden sie die Tat. Doch Staatsanwalt Christoph Brückner erwartete umfassende Aussagen zum Geschehen in Connewitz: »Es nur zu bereuen, reicht mir auf keinen Fall aus.«

Schnell wurde klar, dass die beiden Beschuldigten dazu wohl nicht bereit sind. Sie beließen es bei der aus vielen Connewitz-Prozessen bekannten Darstellung: Irgendein Bekannter habe erfahren, dass irgendetwas geplant sei, aber von Ausschreitungen sei nie die Rede gewesen. In Connewitz sei man dann »ziemlich weit hinten« beziehungsweise »in der vorletzten oder drittletzten Reihe« einfach nur mitgelaufen. Eigentlich sei man ja auf dem Weg zur Legida-Demonstration in der Innenstadt gewesen.

»Sie wollen mir erzählen, dass Sie in Connewitz mittendrin waren, aber nicht gesehen haben, dass Schaufenster kaputtgegangen sind?«, reagierte Staatsanwalt Brückner verständnislos. Auf die Frage, warum er in Connewitz gewesen sei, antwortete der zweite Angeklagte, Dennis W.: »Das kann ich nicht sagen.« Richter Bernd Gicklhorn zeigte sich ebenfalls unzufrieden: »Das ist unglaubwürdig.« Anhand der bisherigen Aussagen müsste man beide Angeklagten für »völlig bescheuert« halten, sagte Gicklhorn. Nur wenige Minuten später gab Staatsanwalt Brücker genervt auf: »Keine weiteren Fragen.«

Kurz darauf plädierte er dafür, die Berufung als unbegründet zu verwerfen. Das Urteil des Amtsgerichts sei »hart, aber angemessen«. Obwohl die beiden Angeklagten keine Vorstrafen hätten, komme eine Bewährung nicht in Betracht. »Hier ist keine Demonstration aus dem Ruder gelaufen, wie das manchmal der Fall ist. Es ging um die gezielte Zerstörung eines Stadtteils und die Einschüchterung von Andersdenkenden.« Die etwa 250 Neonazis hatten 25 Geschäfte und 18 Autos beschädigt und dabei einen Sachschaden von mindestens 110.000 Euro verursacht. Viele waren vermummt; einige hatten Baseballschläger und Äxte dabei. Brückner bezeichnete die Aussagen der Angeklagten als »blutleer und detailarm« und betonte, dass sie keine Reue gezeigt hätten.

Richter Gicklhorn folgte dieser Argumentation nicht. Für ihn sei »maßgeblich«, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind. Zudem verfügten sie über eine »positive Sozialprognose«. Gicklhorn verwies außerdem auf die »Linie« der Strafkammer: In den vergangenen Jahren habe es bei anderen Verfahren wegen Landfriedensbruch ebenfalls Bewährungsstrafen gegeben.

Bereits am Mittwoch und Donnerstag stehen am Amtsgericht die nächsten Connewitz-Prozesse an. Gibt es Geständnisse, dürften sie schnell vorbei sein. Schweigen die Angeklagten, drohen mehrere Verhandlungstage mit zahlreichen Zeug*innen. Das Urteil gegen Martin K. und Dennis W. ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verurteilte können Revision einlegen.

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