Fast keine Mitbestimmung in der Wirtschaft

Nur noch neun Prozent der Unternehmen haben einen Betriebsrat / LINKE fordert gesetzliches Eingreifen

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 3 Min.

Schon immer kämpften die Gewerkschaften nicht nur für weniger Arbeit und höhere Löhne, sondern auch für mehr Mitbestimmung in den Betrieben. Erste Anfänge gab es bereits Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 räumte der Gesetzgeber in der Bundesrepublik dann das Recht auf Gründung eines Betriebsrats ein, der bei wichtigen Fragen wie Personalentscheidungen und Umstrukturierung der Entscheidungshoheit der Chefs Grenzen setzen kann.

Doch um diese Form der Mitbestimmung ist es immer schlechter bestellt. Schlicht, weil der Anteil der Unternehmen mit einem Betriebsrat seit Jahren sinkt. 2018 hatten nur noch neun Prozent aller Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern, die damit die formale Voraussetzung für eine Angestelltenvertretung erfüllen, einen Betriebsrat. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag hervor, die »neues deutschland« vorliegt. Dies ist ein Rückgang seit 2002 um 18,2 Prozent.

Ein wesentlicher Grund für den Rückgang dürften Maßnahmen der Arbeitgeber sein, die darauf abzielen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Das von Hubertus Heil (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium verweist in ihrer Antwort auf eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, der zufolge circa 60 Prozent der Gewerkschaftssekretäre Erfahrungen mit sogenanntem Union Busting, also der Behinderung von Betriebsräten, gemacht haben.

Um die Situation in den Betrieben zu verbessern, will die Bundesregierung die Anwendung des sogenannten vereinfachten Wahlverfahrens für Betriebsratswahlen ausweiten. Zumindest versprachen dies Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag.

Bisher ist diesbezüglich aber noch nichts passiert. Dabei zeichnet sich das vereinfachte Verfahren gegenüber dem normalen vor allem durch kürzere Fristen aus. Momentan ist es für Betriebe mit einer Belegschaft von fünf bis 50 Angestellten obligatorisch. Bei einer Größe von 51 bis 100 Wahlberechtigten gibt es eine Wahlfreiheit.

»Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen«, schrieben Union und SPD in Koalitionsvertrag vergangenen März dazu. Für Betriebe mit einer Größe von 101 bis 200 Angestellten wolle man eine Wahl zwischen einfachen und normalen Wahlverfahren ermöglichen.

Für Jutta Krellmann, Sprecherin der Linksfraktion für Mitbestimmung, ist das vereinfachte Wahlverfahren jedoch »kein Zaubermittel« gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen. »Wir brauchen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die Union Busting verfolgen«, fordert Krellmann stattdessen. Betriebsräte und Betriebsratswahlen seien besser zu schützen. »Das gilt gerade für Branchen mit prekärer Beschäftigung und Niedriglöhnen«, erklärt die LINKE-Politikerin.

So schwankt der Anteil der Unternehmen mit Betriebsrat je nach Branche erheblich. Auch variieren die Zahlen zwischen Ost- und Westdeutschland. So haben 43 Prozent aller Energie-, Wasser-, Abfall- und Bergbauunternehmen im Westen eine Angestelltenvertretung, im Osten beläuft sich der Anteil auf 30 Prozent. Damit sind in den neuen Bundesländern 74 und in den alten 81 Prozent der Beschäftigten dieser Branche von einem Betriebsrat vertreten. Weitaus schlechter ist die Situation auf dem Bau und in der Gastronomie. Im Baugewerbe haben lediglich zwei (West) beziehungsweise drei Prozent (Ost) einen Betriebsrat. Im Gastgewerbe sind es Ost wie West drei Prozent.

Gleichzeitig gilt: Je kleiner der Betrieb, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass er eine Angestelltenvertretung hat. Bei einer Größe von 5 bis 50 Beschäftigten sind es fünf (West) beziehungsweise sechs Prozent (Ost). Bei Betrieben über 500 Beschäftigten liegt der Anteil noch bei 87 Prozent in den alten und 88 Prozent in den alten Bundesländern. Jedoch geht der Anteil der Betriebsräte unabhängig von der Größe des Unternehmens fast überall zurück. In den alten Bundesländern ist er mit einem Minus von 31,9 Prozent zwischen 2002 und 2018 bei Betrieben zwischen 51 und 100 Beschäftigten am höchsten, in den neuen Bundesländern trifft es mit einem Rückgang von 34,8 Prozent vor allem Betriebe mit einer Größe von 100 bis 200 Angestellten.

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