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Grenzfragen

Uwe Kalbe über Trumps Erfolg bei der effektiveren Asylverweigerung

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Auslagern, Wegschaffen, Fernhalten - dem von der EU bekannten Verfahren folgt auch die US-Regierung mit ihrem Asylgesetz, das am Donnerstag höchstrichterlichen Segen erhielt. Nicht nur Menschen werden auf diese Weise aus den Augen geschafft, sondern auch Standards für einen rechtsstaatlichen Umgang mit Hilfe suchenden Menschen werden entsorgt.

Die einstige deutsche Drittstaatenregelung ähnelt dem US-Verfahren frappierend; Menschen wurde das Asylverfahren verweigert, wenn sie über einen Staat einreisten, in dem sie nicht verfolgt waren. Doch es gibt diverse Unterschiede. Eine Verschärfung des Asylrechts, wie Präsident Trump sie quasi freihändig angeordnet hat, müsste in Europa doch parlamentarische Hürden nehmen, auch wenn diese sich häufig als recht flach erweisen.

Unterschiede gibt es auch im Ergebnis. Die Drittstaaten- wie auch die aktuellen Dublin-Regeln zielen zwar ebenfalls darauf, Menschen allein nach geografischen Kriterien gleich nach Grenzübertritt zu stoppen. Ein Gestrüpp der Zuständigkeiten wurde errichtet. Günstig gelegene Länder schieben Verantwortung nach außen ab. Doch ist dabei wenigstens garantiert, dass Menschen ein Asylverfahren durchlaufen können. Das Asylrecht ist ein international geltendes Individualrecht. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Für die USA, zudem offenbar willkürlich für ihren Süden, hat der US-Präsident dies beendet. Einen »Sieg für die Grenze« nennt Trump das. Zugleich verschwinden die Grenzen zwischen Recht und Unrecht.

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