Positive Urteile gegen die BMW Bank und die Hyundai Bank
Widerruf von Autokreditverträgen
Jetzt hat das Landgericht Ravensburg im bundesweit ersten Urteil vom 30. Juli 2019 (Az. 2 O 90/19) ausdrücklich bestätigt: Auch Autokreditverträge der BMW Bank sind rechtsfehlerhaft und können zeitlich unbefristet widerrufen werden.
Der Fall: Die Klägerin schloss im November 2016 mit der Bank einen Autokreditvertrag und vereinbarte eine Vertragslaufzeit von 30 Monaten. Den Widerruf des Kreditvertrages erklärte sie erst im November 2018, also zwei Jahre nach Vertragsschluss und 65 000 zurückgelegten Kilometern.
Die beklagte BMW Bank habe die Klägerin insbesondere nicht unmissverständlich über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt, so die Richter. Demnach habe die grundsätzlich zweiwöchige Widerrufsfrist zugunsten der Klägerin zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht zu laufen begonnen.
»Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Autokreditvertrag verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die ein Auto finanziert oder geleast haben, auc...
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