Über neun Jahre Haft für Ex-NPD-Politiker

Ex-NPD-Funktionär Schneider zündete geplante Flüchtingsunterkunft in Nauen an

  • Lesedauer: 3 Min.

Potsdam. Der ehemalige NPD-Politiker und Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider ist in einem Revisionsprozess zu insgesamt neun Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. »Alle Taten sind Ausdruck einer menschenverachtenden fremdenfeindlichen Gesinnung«, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann am Mittwoch im Landgericht Potsdam.

Schneider zündete demnach im August 2015 eine Sporthalle in Nauen (Kreis Havelland) an, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten - davon war das Gericht überzeugt. Dafür sowie für die Sachbeschädigung eines Autos von einem polnischen Staatsbürger sprach das Gericht eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und neun Monaten aus. Für eine versuchte Nötigung und weitere, bereits abgeurteilte Taten wurde der 32-Jährige vom Gericht zu einer weiteren Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Schneider habe versucht, die Stadtverordnetenversammlung zu stören, in der über den Einsatz der Halle als Flüchtlingsunterkunft abgestimmt werden sollte, errklärte der Vorsitzende Richter. Er habe als »Leitwolf der rechten Szene in Nauen« die Menschen, die Krawall vor dem Versammlungsgebäude gemacht hatten, angeführt und aufgebracht.

Schneider wurde im ersten Prozess vom Landgericht Potsdam wegen der Brandstiftung und weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf. Das Landgericht habe einen Befangenheitsantrag Schneiders gegen einen Schöffen zu Unrecht abgelehnt, hieß es.

Der Angeklagte verbreite ein Klima der Angst und der Verunsicherung, so der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Die Richter hätten selten einen derartigen Prozess erlebt, bei dem Zeugen in Tränen ausbrachen und sagten, dass sie Angst haben. Das Gericht ist der Ansicht, dass Schneider vor und während des Prozesses auf Zeugen eingewirkt hat. »Der Angeklagte ist ein Mensch, der andere versucht, zu instrumentalisieren«, sagte Feldmann.

Als der Vorsitzende Richter aus einem NPD-Verbotsverfahren des Bundesverfassungsgerichts über die Ziele der Partei zitierte, stand Schneider plötzlich auf.»Ich würde gehen wollen«, sagte er. »Das können sie nicht«, antwortete Feldmann. In dem Zitat hieß es unter anderem, die NPD missachte die Menschenwürde und strebe die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Schneider verfolge diese Ziele. Der 32-Jährige setzte sich wieder und begann kurze Zeit später, in einer Zeitschrift zu blättern.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die vorliegenden Beweise seien nicht ausgeschöpft worden, sagte Schneiders Verteidiger Sven-Oliver Milke. Es sei eine »Abrechnung mit dem Täter«, nicht eine Auseinandersetzung mit der Tat. Milke kündigte an, Revision gegen das Urteil beim BGH einzulegen.

37 Verhandlungstage zählte der Prozess bis zum Urteil. 49 Zeugen wurden gehört, Bilder und Videos angesehen. Immer wieder verzögerten Beweisanträge der Verteidigung den Prozess. Wegen zu langer Verfahrensdauer bereits im ersten Prozess war Schneider im Januar nach knapp drei Jahren aus der U-Haft entlassen worden. Diese Zeit wird bei der Haft nun berücksichtigt. dpa/nd

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