Lastwagen-Kartell kommt teuer

Bahn, Bundeswehr und tausende Unternehmen fordern Schadensersatz für überhöhte Preise

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Deutsche Bahn fordert vom sogenannten Lkw-Kartell Schadenersatz in Höhe von rund einer halbe Milliarde Euro. Diese Summe hätten Bahn, Bundeswehr und andere Unternehmen einschließlich Zinsen wegen der Preisabsprachen der Hersteller zu viel gezahlt, teilte der Konzern kürzlich mit. Die entsprechende Klage hatte die Bahn bereits Ende 2017 eingereicht. Experten hätten nun aber die Schadensumme in einem Gutachten ermittelt. Die Bundeswehr und 40 weitere Unternehmen haben ihre Ansprüche an die Bahn abgetreten. »DB-Konzern und die Bundeswehr haben im Kartellzeitraum tausende Lkw beschafft«, heißt es Seitens des staatseigenen Konzerns.

Nach einer Feststellung der EU-Kommission hatten die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania 14 Jahre lang untereinander illegal Geschäftsgeheimnisse ausgetauscht. Das Kartell deckte etwa 90 Prozent des europäischen Lkw-Marktes ab. 2011 war es aufgeflogen. Die EU-Kommission verhängte 2016 und 2017 Geldbußen in einer Gesamthöhe von fast vier Milliarden Euro. Verschont blieb nur die VW-Tochter MAN. Sie hatte als Kronzeugin ausgepackt.

Kartellrecht ist ein bunter Reigen: Es verbietet den Missbrauch von Marktmacht, den marktbeherrschenden Zusammenschluss von Unternehmen und Kartelle, also heimliche Vereinbarungen zwischen nach außen hin konkurrierenden Firmen. So soll das Kartellrecht einen fairen Wettbewerb auf den europäischen Märkten sichern.

Dabei hat das EU-Kartellrecht grundsätzlich Vorrang gegenüber dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, zu dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Montag ein Reformpaket vorstellte. Außerdem ist das EU-Recht für Fälle wie das Lastwagen-Kartell zuständig, in denen mehrere EU-Mitgliedstaaten betroffen sind.

Die Partner im Lkw-Kartell haben sich gleich mehrere Formen unerlaubter Zusammenarbeit zuschulden kommen lassen. So haben sie ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen, und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien verständigt, die schädliche Emissionen verringern sollen. Die Kosten für die neuen Technologien gaben sie dann gemeinsam an ihre Kunden weiter.

Die wehren sich nun. Am Landgericht München 1 haben insgesamt etwa 4000 Unternehmen Klage eingereicht. Seit einer Gesetzesänderung vor fünf Jahren drohen den Kartellmitgliedern nach der eigentlichen Strafe noch hohe Schadensersatzforderungen der geprellten Lkw-Käufer.

Erste Verfahren haben bereits in Hannover und Stuttgart stattgefunden, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Doch die dortigen Gerichte hatten im ersten Schritt lediglich darüber verhandelt, ob Lastwagen-Käufer grundsätzlich Schadenersatz beanspruchen können. Welche Schäden überhaupt entstanden sind und in welcher Höhe, soll erst in weiteren Prozessen geklärt werden.

Es wird deswegen erwartet, dass das Münchner Landgericht ein Grundsatzurteil fällt. Auf den Schreibtischen der Richter stapeln sich rund 110 Klagen von Unternehmen, die Schadenersatz für rund 200 000 möglicherweise überteuert gekaufte Lastwagen fordern. Deshalb hat die Kammer schon in mehreren mündlichen Verhandlungen seit November nicht nur über grundsätzliche Ansprüche, sondern auch über konkrete Geldforderungen verhandelt.

Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz zählte eine ganze Reihe offener Fragen auf. So sollen die Kläger konkret nachweisen, dass ein für 110 000 Euro gekaufter Lastwagen nur 100 000 Euro gekostet hätte, wenn die Hersteller keine Preislisten ausgetauscht hätten. Eine Forderung »ins Blaue« hinein reiche nicht aus.

Vor diesem Hintergrund haben Prozessbeteiligte, wie überraschend am Dienstag auf Nachfrage bekannt wurde, um eine Verschiebung des für diesen Mittwoch anberaumten Auftaktes des »größten Kartellschadenersatzverfahrens« gebeten, so eine Gerichtssprecherin. Es geht um 85 000 Lastwagen. Kläger sind indirekt die Logistik-Spitzenverbände BGL, DLSV, AMÖ und BWVL, die sich bei ihren Forderungen gegenüber dem Kartell wohl auf das Gutachten der Deutschen Bahn berufen. Damit geraten Daimler, Volvo und Co. in Zugzwang. Der Prozesstermin wurde um zwei Wochen verschoben.

Anwälte erwarten, dass noch weitere Speditionen, Autovermieter und Kommunen klagen werden. Denn viele Betrugsfälle sind noch nicht verjährt. Außerdem droht dem Lastwagen-Kartell eine Klageflut in anderen EU-Staaten. Die Autokonzerne könnten vor diesem Hintergrund außergerichtliche Vergleiche anstreben. Zumindest die Bahn hat dafür bereits ihre Hand ausgestreckt: »Wir sind offen für eine einvernehmliche Lösung«, teilte ein Bahnsprecher mit. Dazu habe man allen Kartellbeteiligten das Gespräch angeboten.

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