Heimarbeiter sind während der Kündigungsfrist zu bezahlen

Das stellte das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 41/19) im Fall eines selbstständigen Bauingenieurs klar. Das Urteil wurde vom BAG in Erfurt am 20. August 2019 veröffentlicht.

Der Kläger hatte für ein Unternehmen als Bauingenieur und Programmierer regelmäßig Projekte in Heimarbeit erledigt. Nachdem das Unternehmen beschlossen hatte, den Betrieb aufzulösen, wurden dem Mann seit Dezember 2013 keine neuen Projekte mehr zugewiesen. Das Heimarbeitsverhältnis endete durch Kündigung zum 30. April 2016.

Der Bauingenieur meinte, dass ihm sein Auftraggeber auch für diesen Zeitraum weitere Projekte hätte zuteilen müssen. Er verlangte wegen der »Nichtausgabe von Heimarbeit« eine Vergütung von 171 970 Euro. Für nicht genommenen Urlaub sollte das Unternehmen ihm 15 584 Euro zahlen.

Die Klage vor dem BAG hatte allerdings nur teilweise Erfolg. Eine Vergütung wegen ausbleibender Aufträge für seine Heimarbeit könne er nicht verlangen. Hier...


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