Neu ab Oktober 2019

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Wie in jedem Monat so müssen sich Verbraucher auch seit dem 1. Oktober 2019 auf neue Regelungen einstellen. In Deutschland werden in der Nacht vom 26. zum 27. Oktober die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr morgens zurückgestellt. Und am 27. März 2020 wird dann wieder von Winter- auf Sommerzeit umgestellt. Wer ein neues Auto oder Motorrad im Oktober anmelden möchte, kann ab sofort die Neuzulassung per online vornehmen. Ab Oktober gibt es statt der bisherigen Pflegenoten ein neues Qualitätsprüfungssystem für die 13 000 stationären Einrichtungen. Was auf die Verbraucher noch alles zukommt, lesen Sie im nd-ratgeber.

Soziales: Patientenrechte - Wie hilft die elektronische Patientenakte? Im Mai 2019 wurde Patientensicherheit von 193 Ländern offiziell zum obersten Prinzip des Gesundheitswesens erklärt. Was genau Patientensicherheit ist und welche Handlungsmöglichkeiten hat der Patient, wenn seine Rechte verletzt werden? Darüber informiert die Deutsche Anwaltshotline. Fragen & Antworten können im nd-ratgeber nachgelesen werden.

Arbeit: Dienstplan - Betriebsrat nicht übergehen. Der Einsatz der Beschäftigten in Krankenhäusern wird über Dienstpläne gesteuert. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Ein Klinikbetreiber muss sich mit dem Betriebsrat über die Erstellung von Monatsdienstplänen des Pflegepersonals abstimmen. Legt der Arbeitgeber die Dienstpläne ohne Zustimmung oder ohne Anrufung einer Einigungsstelle fest, hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch – mit der Folge, dass die Dienstpläne nicht angewendet werden dürfen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Mehr zum Urteil im nd-ratgeber.

Wohnen: Mietrecht – Mieterinsolvenz und Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gehört nicht zu den sonstigen, von ihm selbst erwirtschafteten Einkünften. Allein der Umstand, dass der Mieter ein Mietkautionsguthaben zur Rückzahlung eines Darlehens benötigt, das ihm zur Finanzierung der Mietsicherheit für ein neues Mietverhältnis gewährt worden ist, begründet keine sittenwidrige Härte des Insolvenzbeschlags, urteilte Bundesgerichtshof. Die für Mieter wichtigen Informationen werden im nd-ratgeber gegeben.

Grund und Haus: Urteile des Bundesgerichtshofs zum Nachbarschaftsrecht – Bäume an der Grundstücksgrenze.Laub, Pollen und Reisig von Nachbars Birke auf dem Grundstück? Kein Grund, das Absägen des Baumes zu verlangen. Der BGH hat in einem Urteil eine klare Grenze gezogen, was zumutbar ist. Wegerecht durch Gewohnheit? Immer gemacht und damit im Recht? Davon kann man nicht ausgehen, betont der BGH. Lesen Sie mehr zu den Urteilen im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Erbrecht - Wie ist der Nachlass zu regeln? 2018 wurde in Deutschland ein Vermögen von insgesamt etwa 84 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Doch bei der Nachlassverwaltung gibt es viele Fallstricke. Was mit dem Vermögen nach dem Tod eines Menschen passiert, regelt in Deutschland grundsätzlich das Erbrecht (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Buch 5 – Erbrecht). Es legt die Erbfolge fest, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Was erbende Angehörige beachten müssen, kann im nd-ratgeber nachgelesen werden.

Geld und Versicherungen: P-Konto – Pfändung frei. Überschuldete Verbraucher können ein vorhandenes Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das »P-Konto« schützt dann vor willkürlichen Zugriffen von Gläubigern und ist vergleichsweise preiswert. Verbraucherschützer kritisieren Banken: Kunden mit einem »P-Konto« werden nicht rechtzeitig über ablaufende Fristen informiert. Weitere Einzelheiten stehen im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: »Recht auf Vergessenwerden« im Internet - Das in der EU bestehende »Recht auf Vergessenwerden« im Internet müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google nicht zwingend weltweit beachten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 24. September 2019, dass die Unternehmen außerhalb der EU nicht zur Löschung von Suchergebnissen verpflichtet seien. Die EuGH-Richter forderten aber zugleich »wirksame Maßnahmen«, um den Grundrechtsschutz der Betroffenen sicherzustellen. Lesen Sie mehr dazu im nd-ratgeber.

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