Überhöhter Wasserverbrauch

Mietrechtlicher Expertentipp

Der Vermieter darf die hieraus resultierenden hohen Wasserkosten nicht einfach als Betriebskosten nach der Wohnfläche auf alle Mieter des Hauses verteilen. Im Zweifel muss er der Abrechnung den Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde legen (Amtsgericht Hannover (Az. 616 C 7749/15).

In dem Fall rechnete der Vermieter für das Jahr 2015 insgesamt Wasser- ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.