Überhöhter Wasserverbrauch
Mietrechtlicher Expertentipp
Der Vermieter darf die hieraus resultierenden hohen Wasserkosten nicht einfach als Betriebskosten nach der Wohnfläche auf alle Mieter des Hauses verteilen. Im Zweifel muss er der Abrechnung den Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde legen (Amtsgericht Hannover (Az. 616 C 7749/15).
In dem Fall rechnete der Vermieter für das Jahr 2015 insgesamt Wasser- ...
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