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Betrug am Bau

Wie Beschäftigte geprellt und Sozialbeiträge umgangen werden.

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 7 Min.

Es hätte ein wegweisendes Urteil werden können, doch die Richter vom Bundesarbeitsgericht wollten lieber keine ausgetretenen Pfade verlassen. Stattdessen urteilten sie am Mittwoch, dass zwei Arbeiter, die vor fünf Jahren auf der Baustelle der Mall of Berlin um ihren Lohn geprellt worden waren, diesen nicht vom Investor des riesigen Shoppingcenters in der Hauptstadt einfordern können. Verloren waren die vergangenen fünf Jahre aber nicht, in denen die Arbeiter - anfangs noch 30, dann sieben, zuletzt nur noch zwei - gemeinsam mit der Basisgewerkschaft FAU um ihren Lohn gekämpft hatten. Das stellte Tinet Ergazina klar, die den Fall der »Mall of Shame« seitens der FAU von Anfang an begleitet hatte. Der langanhaltende Protest habe andere von Lohnausbeutung Betroffene ermutigt, sich zu wehren.

Dass Bauarbeiter nicht bezahlt werden, zu wenig Geld bekommen oder in illegalisierte Arbeitsverhältnisse gedrängt werden, ist ein gängiges Phänomen auf deutschen Baustellen. Oft trifft es Ausländer, die wegen mangelnder Sprach- und Rechtskenntnisse leichter auszubeuten sind. Ein kleiner Ausschnitt: 4047 Menschen wandten sich 2018 an die Beratungsstelle »Faire Mobilität« des DGB, die Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten unterstützt. Nach der Transport- und Logistikbranche waren die meisten der Ratsuchenden (922) im Bausektor beschäftigt. Mit Abstand die größte Anzahl aller (3024) kam wegen ausbleibender oder zu geringer Löhne.

EU eröffnet 
Arbeitsbehörde

Die neue EU-Arbeitsbehörde (ELA) ist am Mittwoch offiziell an den Start gegangen. Die ELA tritt als Vermittlerin bei Streitigkeiten zu Sozialabgaben oder der Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Länder auf. Dafür hat sie ein Budget von jährlich rund 50 Millionen Euro und erhält 140 Mitarbeiter. Vorübergehender Sitz ist Brüssel, später zieht sie nach Bratislava (Slowakei) um.

Der Europäische Gewerkschaftsbund ETUC erklärte, bei der ELA bereits die Untersuchung von neun Fällen der Ausbeutung entsandter Arbeiter beantragt zu haben. In den meisten dieser Fälle geht es demnach um Arbeiter aus süd- und osteuropäischen Ländern, die von Zeitarbeits- und Briefkastenfirmen in anderen EU-Staaten nach Deutschland entsandt und nicht korrekt entlohnt worden waren. AFP/nd

Die meisten Betroffenen wenden sich jedoch nicht an Beratungsstellen. Weil sie nicht wissen, dass diese existieren, nicht darauf vertrauen, tatsächlich Hilfe zu erhalten, oder weil sie längst zurück in ihr Heimatland gereist sind. Deshalb kann angenommen werden, dass Lohnbetrug noch weit häufiger vorkommt. Schließlich kommen pro Jahr rund 400 000 sogenannte entsandte Beschäftigte nach Deutschland, die bei Firmen im EU-Ausland angestellt sind. 200 000 von ihnen arbeiten auf dem Bau. Hinzu kommen etliche EU-Bürger, die direkt bei in Deutschland gemeldeten Firmen beschäftigt sind. Sie machen einen erheblichen Anteil der 890 000 Beschäftigten im sogenannten Bauhauptgewerbe aus, also jenen, die direkt auf der Baustelle zu tun haben.

Es ist üblich und teils auch notwendig, auf großen Baustellen mit Subunternehmen zu arbeiten. Das war auch bei der Mall of Berlin der Fall. Die Gläubigerliste der Firma FCL, die Generalunternehmer der Mall of Berlin war, bevor sie kurz nach Fertigstellung Insolvenz anmeldete, gibt einen guten Überblick darüber, welche kleineren und größeren Firmen an einer Baustelle beteiligt sind: Gebäudereinigung, Security, Betonbohrungen, Brandschutzarbeiten, Entsorgung von Baustoffen, Hebetechnik, Garten- und Landschaftsbau und so weiter und so fort. Die Arbeiter der Mall of Berlin, die vor dem Bundesarbeitsgericht gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH und Co. KG geklagt hatten, führten auf der Baustelle einfache Arbeiten aus: Sie schleppten Baumaterialien und räumten Schutt und Dreck weg.

Doch Subunternehmerketten, bei denen jeder Nachunternehmer selbst einen weiteren Nachunternehmer beauftragt, machen es jedem einzelnen Unternehmen auch leichter, sich vor Verantwortung zu drücken. Der eine will gar nicht der Auftraggeber gewesen sein, der nächste meldet Insolvenz an, der dritte muss per Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Und je mehr Firmen aus verschiedenen Ländern an einem Projekt beteiligt sind, desto mehr Möglichkeiten des Lohn- oder Steuerbetrugs tun sich auf. Eine Auswahl:

1. Scheinselbstständigkeit

Die wohl bekannteste Art des Sozialbetrugs ist die Scheinselbstständigkeit. Die rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin sollten einen ordentlichen Arbeitsvertrag bekommen. Doch sie wurden jeden Tag auf »morgen« vertröstet. Parallel wurden sie aufgefordert, ein Gewerbe anzumelden - und als selbstständige Unternehmer auf der Baustelle zu arbeiten. Ein übliches Verfahren. In der Fleischindustrie ist die Beschäftigung von Arbeitern über Werkverträge üblich. Auch sie arbeiten damit praktisch selbstständig. Damit lassen sich Sozialabgaben umgehen.

2. Scheinentsendung

Ein Berater der »Fairen Mobilität« berichtet von einer Gruppe von Peruanern, die in ihrem Heimatland angeworben wurden, um auf einer deutschen Baustelle zu arbeiten. Sie erhielten einen polnischen Arbeitsvertrag und waren damit offiziell »entsandt«. Unternehmen zahlen dadurch lediglich den allgemeinen Mindestlohn, nicht aber den - höheren - Branchenmindestlohn. Noch dazu zahlen sie Sozialabgaben nicht in Deutschland, sondern in dem Land, in dem sie ihren Sitz haben. Dort sind sie meist geringer.

3. Kettenentsendungen

Entsendungen sollen nur vorübergehend sein, in der Regel unter einem Jahr. Wenn sie länger dauern sollen, muss ein begründeter Antrag gestellt werden. Das soll verhindern, dass Menschen, die dauerhaft in Deutschland arbeiten und wohnen, über eine Firma im Ausland angestellt werden, wodurch ihnen weniger Lohn zustünde. Doch häufig bekommen sie auf dem Papier eine neue Aufgabe zugeteilt, verrichten aber tatsächlich weiter die gleiche Arbeit.

4. Qualifikation unterschlagen

Der Branchenlohn der Bauwirtschaft sieht in Westdeutschland zwei verschiedene Mindestlöhne vor: einen für Facharbeiter (15,05 Euro) und einen für Bauhelfer (12,20 Euro). Um Lohn oder Sozialabgaben zu sparen, werden Facharbeiter auf dem Papier zu Bauhelfern gemacht. Die Differenz wird zum Teil bar ausgeglichen.

5. Kost und Logis

Die Arbeiter der Mall of Berlin sind nicht die einzigen, die von ihren Arbeitgebern auf beengtem Raum - bis zu 16 Personen in drei Zimmern - untergebracht wurden. Die oft überteuerten Wohnkosten werden den Arbeitern vom Lohn abgezogen. Das gleiche gilt für Verpflegungskosten, obwohl selten tatsächlich Essen gestellt wird.

6. Tricksen mit Stunden

Bauunternehmen können Mitglied im Zentralverband Deutsches Baugewerbe oder im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie werden, müssen es aber nicht. Anhand von Daten der Berliner Soka Bau, der Sozialkasse der Bauwirtschaft, lässt sich aber deutlich erkennen, dass Betriebe mit Verbandszugehörigkeit in den meisten Fällen Sozialabgaben in voller Höhe zahlen - solche, die nicht verbandsgebunden sind, eher nicht. Schaut man sich dann noch Betriebe an, die die Soka Bau als »einwandfrei« einstuft (sogenannte Weißbuchbetriebe), erhärtet sich das Bild: In Nicht-Weißbuchbetrieben ohne Verbandszugehörigkeit sind etwa 40 Prozent der Arbeiter als Teilzeitkräfte gemeldet. In Weißbuchbetrieben sind es lediglich sechs Prozent. Aber sowohl die Soka als auch die Gewerkschaft IG BAU sind sich einig, dass in dieser Branche kaum jemand tatsächlich in Teilzeit arbeitet. »Im Grunde genommen«, sagt Antonius Allgaier von der IG BAU dem »nd«, »ist das ein deutlicher Hinweis auf massenhaften Betrug.« Ein Sprecher der Soka Bau wird konkreter: »Es liegt zumindest der Verdacht nahe, dass mit der Teilzeitmeldung Sozialkassenbeiträge hinterzogen werden sollen und die Unterschreitung von Mindestlöhnen und/oder Schwarzarbeit verschleiert wird.«

7. Verzögerung

Vor allem in der Fleischindustrie ist es üblich, den Lohn am 15. des Folgemonats auszuzahlen. Bis dahin ist ein Teil der Arbeiter bereits abgereist. Praktisch.

Dass auf dem Bau getrickst wird, ist nichts Neues. Der Bundestag erließ 1996 erstmals das Arbeitnehmerentsendegesetz, um Beschäftigte aus dem Ausland besser zu schützen. Doch das Gesetz hat offensichtlich riesige Lücken. Während im Laufe der Zeit die ein oder andere gestopft wurde, hat die EU in diesem Jahr die Entsenderichtlinie reformiert. Diese soll gleichen Lohn für gleiche Arbeit in allen EU-Ländern garantieren. Die neue Richtlinie muss bis zum 30. Juli 2020 in nationale Gesetzgebung umgewandelt werden. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu bereits Eckpunkte veröffentlicht und erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf.

Der DGB hat seinerseits Forderungen aufgestellt, an welchen Stellen das Arbeitnehmerentsendegesetz nachgebessert werden müsste. Beschäftigte müssten sowohl mehr Rechte bekommen als auch bessere Werkzeuge, diese durchzusetzen. Beispielsweise müssten die durch die neue Richtlinie verbesserte Entlohnung sowie Unterkunfts-, Verpflegungs- und Reisekosten auch tatsächlich ausgezahlt werden. Geschieht das nicht, müssen alle Lohnbestandteile einklagbar sein. Das gilt auch für den Ausgleich von Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zu diesem Zweck fordert der DGB außerdem ein wirksames Verbandsklagerecht. Wenn Firmen immer wieder mit kriminellem Handeln auffallen, müsse der DGB auch gerichtlich dagegen vorgehen können.

Doch alle Regelungen nützen nichts, wenn Arbeitsorte nicht ausreichend kontrolliert werden. Der DGB fordert daher eine personelle Aufstockung der Abteilung »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« des Zolls. Das ist im Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums auch vorgesehen. Die Skepsis bleibt, ob das ausreicht.

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