Angriff ist keine Verteidigung

Experten im Bundestag bezeichnen Invasion in Nordsyrien als völkerrechtswidrig

Die Türkei bei ihrem Angriff auf die kurdischen Gebiete in Nordsyrien zu unterstützen, hatte in Deutschland wohl ohnehin niemand vor. Allerdings wurde teilweise gemutmaßt, die Türkei könne, sollten syrische Truppen zurückschlagen, den Verteidigungsfall im Sinne von Artikel 5 des Nordatlantikpakts erklären. Darin ist festgeschrieben, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen NATO-Staat als Aggression gegen alle Mitglieder angesehen wird und sie einander unterstützen.

Jetzt hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Handreichung für einen solchen Fall geliefert. In einem 14-seitigen Gutachten nennen die Experten des Parlaments das Vorgehen der Türkei eine »völkerrechtswidrige Aggression«, wenngleich sie einschränken, es handle sich »aus syrischer Sicht« um eine solche. Aus »syrischer Sicht« sei auch militärische Gegenwehr »eine völkerrechtskonforme Verteidigungshandlung«, heißt es in dem »nd« vorliegenden Papier weiter. Syrien dürfe dabei die Angreifer »sogar bis auf türkisches Gebiet zurückdrängen und dabei im Rahmen der Verhältnismäßigkeit militärische Gewalt« anwenden. Solange dies »verhältnismäßig« bleibe, kippe die syrische Verteidigung »auch nicht in eine völkerrechtswidrige Angriffshandlung« um, schreiben die Gutachter. Und weiter: »Solange wären dann auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Feststellung des NATO-Bündnisfalles nicht gegeben.« Dieser müsse zudem von allen 29 NATO-Mitgliedern im Konsens beschlossen werden.

Der LINKE-Bundestagsabgeordnete Niema Movassat forderte mit Blick auf das Gutachten bereits Ende vergangener Woche, der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan müsse vor den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt werden. Ähnlich äußerte sich gegenüber der »Welt am Sonntag« auch der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich. Erdoğan handle »klar völkerrechtswidrig«, sagte Mützenich. Zwar habe die Türkei nicht das Rom-Statut über die Gründung des Haager Tribunals ratifiziert, doch würde eine Anklage eine Wirkung »auf der Ebene der internationalen Diplomatie« haben, so Mützenich.

Ein Verfahren gegen Erdoğan in Den Haag wegen der »völkerrechtswidrigen Aggression« forderte auch der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Universität zu Köln, Claus Kreß. In einem Beitrag für den »Kölner Stadt-Anzeiger« (Montag) kritisierte er zugleich die NATO-Staaten für ihr Schweigen zum Völkerrechtsbruch. Damit drohe »der Eckstein der internationalen Rechtsordnung ins Wanken zu geraten«.

Demo gegen Krieg in Rojava »erstaunt«
Der Protest gegen die türkische Aggression in Nordsyrien verlief anders, als die Kölner Polizei erwartet hatte

Die Türkei hatte am 9. Oktober eine lange angedrohte Offensive gegen die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) in Nordsyrien gestartet. Nach Verhandlungen mit US-Vizepräsident Mike Pence sagte die Türkei vergangenen Donnerstag zwar die Aussetzung des Einsatzes für fünf Tage zu, um YPG-Kämpfern den Rückzug zu ermöglichen. Doch werfen sich beide Seiten eine Verletzung der Waffenruhe vor.

Derweil hält die Debatte um Rüstungsexporte an das Regime in Ankara an. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag in einer Regierungserklärung betont, man werde »unter den jetzigen Bedingungen« keine Waffen an die Türkei liefern. Das hatte zu Spekulationen geführt, es könne sich um einen kompletten Exportstopp wie den gegen Saudi-Arabien handeln.

Doch kurz darauf stellte das Wirtschaftsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage des LINKE-Abgeordneten Stefan Liebich klar: »Die Bundesregierung erteilt keine neuen Genehmigungen für Rüstungsgüter, die durch die Türkei in Syrien eingesetzt werden könnten.« Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen seien vom Exportstopp nicht betroffen, schreibt Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, in der auf Freitag datierten Stellungnahme. Liebich warf der Kanzlerin daraufhin vor, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben. Er kritisierte zudem, dass die Exporte noch immer nicht ganz gestoppt wurden. Das sei angesichts des »klaren Bruchs« des Völkerrechts durch die Türkei »eine Schande«. Deutschland mache sich »an den Toten und Verletzten im Norden Syriens weiter mitschuldig«, erklärte Liebich.

Im vergangenen Jahr machten die Lieferungen an die Türkei mit 242,8 Millionen Euro fast ein Drittel aller deutschen Kriegswaffenexporte (770,8 Millionen Euro) aus. Damit war das Land klar die Nummer eins unter den Empfängern deutscher Rüstungsgüter. In den ersten acht Monaten dieses Jahres hat die Türkei Kriegswaffen für 250,4 Millionen Euro aus Deutschland erhalten. Das ist bereits jetzt der höchste Jahreswert seit 2005.

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