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Keine neuen Ermittlungen in Todesfall Oury Jalloh

Oberlandesgericht lehnt Beschwerde von Verwandten ab, da keine neuen Beweisen vorliegen würden

  • Lesedauer: 2 Min.

Naumburg. Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Beschwerde zur Wiederaufnahme von Ermittlungen im Fall des vor annähernd 15 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle gestorbenen Asylsuchenden Oury Jalloh abgelehnt. Nach Angaben vom Mittwoch stufte das Gericht in Naumburg den von einem Verwandten Jallohs eingelegten Antrag als unzulässig und unbegründet ein.

Nach Gerichtsangaben genügte die Beschwerde zum einen nicht den gesetzlichen Anforderungen. So gehe daraus etwa nicht hervor, auf welche Beweismittel sich die Forderung nach Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte stütze. Zum anderem wertete es die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom November 2018 inhaltlich als korrekt. Es gebe keinen hinreichend konkreten Tatverdacht. So fehle jeder objektive Beweis.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt hatte damals entschieden, keine neuerlichen Ermittlungen in dem Fall einzuleiten. Dagegen ging der Verwandte mit seiner Beschwerde wiederum vor dem Oberlandesgericht vor.

Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er Jalloh besser hätte überwachen müssen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil, in dem davon ausgegangen wurde, dass der Mann aus Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte.

Daran werden aber immer wieder Zweifel geäußert. Vor allem von einer Jalloh-Gedenkinitiative wird diese Version in Frage gestellt, sie geht von einem Mord aus. Ein daraufhin neu eingeleitetes Ermittlungsverfahren zu den Todesumständen wurde im November des vergangenen Jahres von der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt. AFP/nd

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