nd-aktuell.de / 06.11.2019 / Politik / Seite 6

Druck auf erwerbslose Franzosen steigt

Reform der Arbeitslosenversicherung trifft laut Gewerkschaften finanziell Schwächste am stärksten

Ralf Klingsieck, Paris

Streiten sich Gewerkschaften und Unternehmerverbände, freut sich die Regierung - so kam zumindest die Reform der Arbeitslosenversicherung in Frankreich zustande. Nachdem sich Beschäftigten- und Firmenvertreter, die die Arbeitslosenversicherung verwalten, nicht auf Gegenvorschläge zu den Plänen der Regierung verständigten, hat Paris seine Reform einseitig per Dekret verkündet und mit diesem Monat in Kraft gesetzt. Damit dürfte das Arbeitslosengeld nach Berechnungen der Gewerkschaften für jeden vierten Bezieher geringer ausfallen als bisher - im Extremfall sogar um die Hälfte gekürzt werden.

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Viele der zwei Millionen Betroffenen haben sich an die »Pôle emploi«-Büros der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung gewendet, nachdem sie dieser Tage ihren Bescheid bekommen haben. »Jetzt zeigt sich, dass im Vorfeld viel zu wenig per Medien informiert wurde und dass viele Betroffene jetzt aus allen Wolken fallen«, sagt Sylvie Espagnolle von der Gewerkschaft CGT Pôle Emploi. Sie beklagt auch, dass die 35.000 Berater nur einen Tag Fortbildung zu den neuen Regeln bekommen und jetzt alle Hände voll zu tun haben, sie zu erklären.

Bisher musste man in den zurückliegenden 28 Monaten vier Monate lang gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Jetzt müssen es sechs Monte innerhalb von zwei Jahren sein. Um beim Auslaufen seinen Anspruch zu erneuern, musste man bisher wieder einen Monat gearbeitet haben. Jetzt sind dafür sechs Monate erforderlich.

Die größten Verschärfungen müssen junge Berufsanfänger und höhere Angestellte hinnehmen. Wer erst am Anfang seines Berufslebens steht, muss sich bis zum ersten unbefristeten Arbeitsverhältnis oft jahrelang mit Arbeitsverträgen zufriedengeben, die auf wenige Monate befristet sind, und zwischen denen mehr oder weniger lange Perioden von Arbeitslosigkeit liegen. Das reicht jetzt nur zu oft nicht aus für den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder dessen Erneuerung. Davon dürften nach Hochrechnungen der Gewerkschaften 710 000 Menschen betroffen sein.

Bei den höheren Angestellten wird das Arbeitslosengeld stufenweise reduziert. Wer mehr als 4500 Euro brutto pro Monat verdient hat, dem wird das Arbeitslosengeld vom siebenten Monat an monatlich um 30 Prozent gekürzt, bis es auf dem Mindestbetrag von 2260 Euro angelangt ist. Die Gewerkschaften schätzen, dass künftig vier von zehn Anspruchsberechtigten weniger Arbeitslosengeld bekommen als bisher - oder gar keins mehr. Insgesamt dürften so ab 2021 pro Jahr eine Milliarde Euro eingespart werden.

Neu ist, dass künftig auch Beschäftigte, die von sich aus kündigen, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Voraussetzung ist, dass sie ein Geschäftsmodell für die berufliche Selbstständigkeit vorlegen und damit eine spezielle Kommission in ihrem Departement überzeugen können, die grünes Licht geben muss. Aber auch Selbstständige, Handwerker und Ladeninhaber, die in Konkurs gehen, können künftig Arbeitslosengeld bekommen. Sie müssen allerdings im zurückliegenden Jahr 10 000 Euro netto verdient haben - was nur zu oft nicht der Fall ist.

Die Reform »trifft besonders hart die Schwächsten und produziert neue Arme«, ist die Gewerkschaft CGT überzeugt. Premierminister Edouard Philippe steht aber zu der Reform und zu dem materiellen Druck, der dadurch ausgeübt wird. »Es geht uns darum, dass möglichst viele Menschen schneller wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden«, sagt er. Darum auch die Regel, dass nach zwei abgelehnten und nach Ansicht der Behörde zumutbaren Arbeitsplatzangeboten der Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz erlischt. Die Regierung verweist immer wieder auf angeblich 300 000 offene Stellen. Die sind vor allem in den Bereichen Gastronomie, Hotelgewerbe oder Bauwesen zu finden - wo die Löhne niedrig und die Arbeitsbedingungen schlecht sind.