Weniger Schrott produzieren

Justizminister der Länder wollen längere Haltbarkeit von Elektrogeräten fördern

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Stichwort lautet - Obsoleszenz. Kompliziertes Wort, einfache Sache: Geräte gehen schneller kaputt als früher und müssen häufiger ersetzt werden. Studien des Umweltbundesamtes (UBA) belegen dieses Trend: Der frühzeitige Verschleiß hat in den vergangenen Jahren noch erheblich zugenommen. Eine kürzere Lebensdauer kostet nicht nur die Verbraucher*innen, auch die Umweltbelastung sowohl bei der Produktion als auch bei der Entsorgung ist hoch.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) hat seinen Länderkolleg*innen deshalb einen Vorschlag unterbreitet, wie hier zivilrechtlich eingegriffen werden könnte. »Wir haben über das Bürgerliche Gesetzbuch die Möglichkeit, Hersteller zu längerer Gewährleistung zu verpflichten, damit Produkte langlebiger und nachhaltiger werden«, sagte er gegenüber der »Welt«. Am Donnerstag steht die Beschlussvorlage auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz.

Kern des Papiers ist die Dauer der Beweislastumkehr bei Mängeln. Wer heute etwa ein Elektrogerät kauft, kann es innerhalb von sechs Monaten zurückgeben, wenn etwas nicht stimmt. Verweigert der Händler die Rücknahme, muss er beweisen, dass das Gerät beim Kauf in Ordnung war. Diese Frist soll nun auf zwei Jahre verlängert werden. Zudem schlagen die Justizminister*innen vor, dass auch die Gewährleistungspflichten für langlebige neue Produkte bei mehr als den bisherigen zwei Jahren liegen. Hintergrund der Neuregelung, die letztlich die Bundesregierung umsetzen müsste, ist die EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Kaufrechts. Diese soll zwar EU-Recht vereinheitlichen, aber bei der Beweislastumkehr lässt sie nationale Spielräume. Portugal und Frankreich haben die Gewährleistungsfrist bereits auf zwei Jahre ausgedehnt.

Weniger konkret ist der Vorschlag aus der Hansestadt in Bezug auf die Möglichkeiten, defekte Geräte zu reparieren. So gibt es Lob für die jüngsten EU-Richtlinien, die die Reparaturfähigkeit von Produkten verbessern sollen. Im Oktober erst hat die EU-Kommission entsprechende Verordnungen verabschiedet. Demnach müssen ab 2021 Ersatzteile mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Zudem sollen Geräte so gebaut werden, dass sie leichter repariert und am Ende auch recycelt werden können.

Weitere Möglichkeiten soll der Bund laut dem Vorschlag aus Hamburg lediglich prüfen. Dabei beruht der frühzeitige Verschleiß laut Umweltbundesamt zu einem nicht unerheblichen Teil auf Defekten, die nicht repariert werden können. Demnach hat sich der Anteil an Haushaltsgroßgeräten, die mangelbedingt ersetzt werden mussten, allein zwischen 2004 und 2012 von 3,5 Prozent auf 8,4 Prozent mehr als verdoppelt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Initiative. »Es ist nicht nachvollziehbar, dass für so ein hochpreisiges Produkt wie ein Auto die Gewährleistung schon nach zwei Jahren endet. Auch bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken erwarten die Verbraucher längere Gewährleistungsfristen«, erklärte Otmar Lell gegenüber »nd«. Damit der Verbraucher langlebige und reparierbare Produkte erkennen könne, brauche es zudem eine gesetzliche Informationspflicht.

Langlebige Produkte schneiden laut UBA-Zahlen in allen Umweltkategorien insgesamt besser ab. So verursacht eine langlebige Waschmaschine über einen Zeitraum von 20 Jahren knapp 1100 Kilogramm und somit rund 30 Prozent weniger CO2-Äquivalente als vier kurzlebige Modelle im gleichen Zeitraum.

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