nd-aktuell.de / 12.11.2019 / Politik / Seite 2

Viele bleiben ausgeschlossen

Menschen mit sehr niedrigen Einkommen erhalten keine Grundrente / Ausweitung der Förderung für Betriebsrenten

Jana Frielinghaus

Die Große Koalition macht bislang wohlweislich keine genauen Angaben zu den voraussichtlichen Kosten der Grundrente für Geringverdiener. Man gehe zunächst von Mehrkosten in Höhe von jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro aus, hieß es am Sonntagabend.

Die Unsicherheit rührt auch daher, dass es unterschiedliche Schätzungen gibt, wie viele Menschen, die eigentlich Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, darauf verzichten. Lange gingen Experten davon aus, dass die Sozialleistung, die vom Umfang her dem Arbeitslosengeld II entspricht, von etwa der Hälfte der eigentlich Berechtigten beantragt wird. Doch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer Mitte September veröffentlichten Studie davon aus, dass derzeit nur jeder dritte Berechtigte sie in Anspruch nimmt.

Gerade unter jenen, die darauf verzichten, dürften etliche sein, die jahrzehntelang gearbeitet und sich damit einen Rentenanspruch erworben haben. Dass sie, wenn dieser sehr gering ist, Grundsicherung beantragen können, wissen viele von ihnen gar nicht. Oder sie wollen sich nicht der entwürdigen Prozedur des »sich Nacktmachens« aussetzen. Viele fürchten auch, am Ende der Antragsprüfung könnte die Forderung an die eigenen Kinder stehen, Mutter oder Vater zu unterstützen.

Laut DIW-Studie hätten aktuell bereits neun Prozent der Ruheständler Anspruch auf Grundsicherung und damit mehr als 1,6 Millionen Menschen. Ende 2017 bezogen aber nur 3,16 Prozent bzw. 544 000 Altersrentner entsprechende Leistungen.

In der Studie, in der die Auswirkungen verschiedener Rentenreformszenarien auf die Entwicklung der Altersarmut untersucht wurden, wird betont, dass die ursprünglich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Grundrente den Anstieg der Zahl armer Rentner nur minimal abbremsen würde. Das DIW beziffert den Anteil der Ruheständler, die »von Armut bedroht« sind, also Gesamteinkünfte von unter 905 Euro monatlich haben, auf aktuell 16,8 Prozent. Ohne weitere Maßnahmen werde die Quote bis zum Jahr 2039 auf 21,6 Prozent steigen - eine »positive Arbeitsmarktentwicklung« vorausgesetzt. Dem Grundrentenkonzept von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hielten die Wissenschaftler zugute, dass damit die Zunahme der Altersarmut geringer ausfiele. Die Armutsquote läge dann in 20 Jahren »nur« bei 18,4 Prozent.

Nun also ein Kompromiss, der ausschließen soll, dass die »die gut abgesicherte Zahnarztgattin« profitiert, dass also nicht »mit der Gießkanne« Boni gezahlt werden. Interessant ist, dass die Koalition in ihrer Einigung vom Sonntag zumindest eine von zwei Empfehlungen des DIW aus der Studie vom September aufgegriffen hat. Das Institut hatte angeregt, eine »einfache Einkommensprüfung (ohne Vermögensprüfung)« anstelle der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bedürftigkeitsprüfung vorzunehmen. Ein anderer Vorschlag des DIW, der für weitaus mehr Menschen den Gang zum Sozialamt erspart hätte, wurde jedoch ignoriert. Die Forscher hatten eine »etwas flexiblere Auslegung der Versicherungszeiten« angemahnt. Dies »käme dem wachsenden Anteil von Menschen zugute, die im Lebensverlauf längere versicherungsfreie Zeiten oder Zeiten der Erwerbslosigkeit aufweisen«.

Übrigens sieht auch das Rentenkonzept der Linkspartei Bedürftigkeitsprüfungen vor, die sowohl die regelmäßigen Einkünfte als auch Vermögenswerte berücksichtigt. Allerdings plädiert die LINKE für eine deutlich über dem Niveau der Grundrente liegende »solidarische Mindestrente« von 1050 Euro für alle, die eben nicht über hohe weitere Einkünfte, Unternehmensanteile, Immobilien und andere Besitztümer verfügen.

Der jetzt gefundene Koalitionskompromiss wird immerhin Hunderttausende aus der Position des Bittstellers herausholen. Sie sollen die Grundrente ohne zusätzlichen Antrag bekommen. Die beschlossene Einkommensprüfung soll »automatisiert und bürgerfreundlich« durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern erfolgen. Gezahlt werden soll die Grundrente bis zu einem Einkommen zuzüglich Rente - und Kapitalerträgen - von 1250 Euro pro Monat bei Alleinstehenden und 1950 Euro bei Paaren.

Der Rentenaufschlag soll aus Steuermitteln finanziert werden. Gezahlt wird er ab 2021 an alle, die mindestens 35 Jahre mit Sozialversicherungsbeiträgen aus Arbeit, Pflege oder Erziehung vorzuweisen haben, aber nur geringe Einkünfte hatten. Allerdings wurde hier eine höhere Untergrenze eingezogen als von Minister Heil geplant: Die »Beitragsleistung« muss unter 80, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegen. In Heils Konzept war noch eine Untergrenze von 24 Prozent vorgesehen. Nach Angaben des LINKE-Rentenexperten Matthias W. Birkwald werden allein hierdurch 1,4 Millionen Personen von der Rentenaufstockung ausgeschlossen. Betroffen sind Menschen, die langjährig nur in sogenannten Minijobs tätig waren, was mehrheitlich Frauen betrifft.

Flankierend zur Grundrente will die Koalition einen Freibetrag beim Wohngeld im Volumen von 80 Millionen Euro einführen, damit die Aufstockung der Altersbezüge nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes »aufgefressen« wird.

Die ebenfalls am Sonntag beschlossene Aufstockung der Zuschüsse für Betriebsrenten ist indes im Verhältnis zu den für die Grundrente bereitgestellten Mitteln erheblich. Sie sollen bei Geringverdienern mit einem Monatseinkommen bis 2200 Euro brutto von maximal 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt werden. Diese Maßnahme kommt einmal mehr vor allem der Versicherungswirtschaft zugute.

Betriebsrentner sollen zudem in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Außerdem soll der Steuerfreibetrag für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen zur Vermögensbildung von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben werden.