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Verbraucher müssen israelische Siedlerprodukte erkennen können

Europäischer Gerichtshof verlangt klare Kennzeichnung

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Waren, die ihren Ursprung in den von Israel besetzten Palästinensergebieten haben, müssen als solche gekennzeichnet werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Streit um Wein aus dem Westjordanland. Demnach muss »auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden«.

Üblicherweise muss nach EU-Recht auf Produkten das »Ursprungsland« angegeben sein. Dies meine den jeweiligen Staat, erklärte der EuGH. Das von Israel besetzte Westjordanland unterliege zwar »einer beschränkten Hoheitsgewalt« Israels, gehöre völkerrechtlich aber nicht dazu. Daher seien das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben, erklärte der EuGH.

Nach dem Luxemburger Urteil muss zudem auch angegeben sein, wenn der Herkunftsort eine israelische Siedlung ist. Die israelische Siedlungspolitik verstoße »gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts«. Die Information sei daher wichtig für die Verbraucher, um »eine fundierte Wahl zu treffen«. Ähnlich hatte der EuGH bereits im Jahr 2010 zu Nichtlebensmitteln entschieden. AFP/nd

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