Hilfssheriffs im Polizeigewahrsam

In Nordrhein-Westfalen sollen künftig Angestellte im Polizeidienst Gewahrsamszellen überwachen dürfen

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen möchte mehr Polizisten auf die Straße bringen. Das hatten CDU und FDP schon 2017 im Wahlkampf versprochen. Auch in ihrem Koalitionsvertrag bekräftigten die beiden Parteien dieses Vorhaben. Mit Neueinstellungen alleine soll es aber nicht getan sein. Deswegen möchte die Landesregierung nun das erst vor einem Jahr geänderte Polizeigesetz noch einmal reformieren. Das Ziel: In den Gewahrsamszellen der Polizeibehörden sollen künftig Angestellte eingesetzt werden können.

In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es, die Zahl »polizeilicher Aufgaben« sei gestiegen und »aktuelle Herausforderungen« wie etwa terroristische Bedrohungen verlangten, dass die Aufgaben von Polizeibeamten priorisiert werden müssten. Polizisten hätten »spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse«, die dort zum Einsatz kommen sollten, wo es notwendig sei. Für das Polizeigewahrsam sieht die Landesregierung s...


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