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+++Zahlen und Fakten+++

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Vier von fünf Azubis in ihren Wunschberuf

Vier von fünf Auszubildenden in Deutschland erlernen einer Studie zufolge ihren Wunschberuf. Eine Umfrage des Bundesinstituts für Berufsbildung in Bonn und der Bundesagentur für Arbeit ergab, dass 83 Prozent der befragten jungen Frauen und Männer eine betriebliche Ausbildungsstelle fanden, die ihrem Wunsch entsprach.

Für die Untersuchung wurden zwischen November 2018 und Februar 2019 über 4400 Auszubildende befragt. Es gaben Männer häufiger als Frauen an, dass ihre Lehrstelle auch ihrem Wunsch entspreche. Junge Menschen mit Migrationshintergrund werden jedoch seltener als andere in ihrem gewünschten Beruf ausgebildet, wie es hieß.

Interessant war auch, das Studienberechtigte, die eine Ausbildung begannen, sich seltener im Wunschberuf befanden als Bewerber mit mittleren Schulabschlüssen.

Mehr Tariflöhne in der Altenpflege

Der Bundestag hat ein Gesetz für bessere Löhne in der Altenpflege beschlossen. Es führt nicht unmittelbar zu einer höheren Bezahlung, schafft aber die gesetzliche Grundlage für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Branche. In der Altenpflege arbeiten laut Bundesgesundheitsministerium 1,1 Millionen Menschen, 85 Prozent sind Frauen.

Das Arbeitsministerium kann nun nach Verabschiedung des »Pflegelöhneverbesserungsgesetzes« Tarifergebnisse für allgemeinverbindlich erklären. Voraussetzung ist, dass die kirchlichen Arbeitgeber zuvor angehört wurden.

Tarifliche Vereinbarungen über Mindestlöhne haben künftig Vorrang vor den Vorschlägen der Mindestlohnkommission der Pflegebranche. Bisher wird der Mindestlohn dort ausgehandelt, zwischen jeweils vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Die Kommission soll künftig als ständiges Gremium mit einer jeweils fünfjährigen Amtszeit berufen werden. Gegenwärtig gilt ein Pflegemindestlohn von 11,05 Euro pro Stunde im Westen und 10,55 Euro im Osten.

Studie: Leiharbeiter schlechter gestellt

Eine repräsentative Beschäftigtenbefragung des DGB zeigt gravierende Unterschiede zwischen den Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten auf. Einer Sonderauswertung einer Studie zum DGB-Index »Gute Arbeit« für den Zeitraum 2012 bis 2018 zufolge besteht eine große Kluft bei den Löhnen, was nicht nur mit Qualifikationsunterschieden zu tun habe. Bei Vollzeittätigkeiten, für die in der Regel eine zwei- bis dreijährige Berufsausbildung erforderlich ist, verfügten zwei Drittel der Leiharbeitnehmer über ein Bruttoeinkommen von 2000 Euro und weniger.

Beträchtlich ist der Anteil der Zeitarbeitsbeschäftigten im Schichtdiensten. Mit 37 Prozent liege er mehr als doppelt so hoch wie in der Vergleichsgruppe der nicht entliehenen Kräfte (16 Prozent). Auch in Nachtarbeit würden sie deutlich häufiger eingesetzt: Jede fünfte Leihkraft arbeite zwischen 23 und 6 Uhr.

Agenturen/nd

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