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  • UN-Kinderrechtskonvention

Besonderer Schutz nicht für alle Schützlinge

Gewalt und Konflikte bedrohen trotz internationaler Konvention das Leben jedes vierten Kindes weltweit

  • Marc Engelhardt, Genf
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Als sie vor 30 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet hatte, schunkelte die UN-Vollversammlung zu »We are the World«. Der damalige UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar holte die Schauspielerin und Unicef-Sonderbotschafterin Audrey Hepburn auf die Bühne, Kinder nahmen die Sitze der Diplomaten ein und testeten gleichzeitig alle Mikrofone.

Die ausgelassene Party hatte einen historischen Grund. Erstmals waren universelle Rechte von Unter-18-Jährigen anerkannt worden: Rechte auf Gleichbehandlung, die Wahrung des Kindeswohls, auf Leben und Entwicklung und auch auf Beteiligung an wichtigen Entscheidungen. Die in 54 Artikeln und drei Zusatzprotokollen verbrieften Rechte gelten überall auf der Welt - außer in den USA. Sie haben die Konvention als einziges Land nicht ratifiziert.

Drei Jahrzehnte später warnen Kinderschützer vor Stagnation und Rückschritt. In armen wie in reichen Ländern hat sich in den vergangenen 30 ...


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