Ab 2020 gelten nur geringfügig höhere Regelsätze

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt im neuen Jahr geringfügig mehr Geld: Ab 1. Januar 2020 erhalten Alleinstehende monatlich 8 Euro mehr - demzufolge 432 Euro statt bislang 424 Euro.

Wie sich die jeweilige Höhe der Grundsicherung für die sechs Regelbedarfsstufen von 2019 gegenüber 2020 verändert, zeigt die folgende Übersicht:

Bezieher Regelbedarfsstufe

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