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  • UN-Frauenrechtskonvention

Konvention der traurigen Superlative

UN-Vertrag zur Beseitigung jeder Diskriminierung gegen Frauen ist bis heute auch in Deutschland nicht umgesetzt

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Der Text ist im Wortsinne radikal. Die in der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgelegten Ziele werden schon in ihrem Namen auf den Punkt gebracht: »Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen Frauen« (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, kurz CEDAW). Damit ist klar, dass es um weit mehr geht als um formale Gleichberechtigung im Sinne von »Ihr dürft doch wählen und Hosen tragen«. Vielmehr wird echte Gleichstellung gefordert: im Beruf, im Gesundheitssystem, in der Familie bis hin zum Sport. Vor genau 40 Jahren, am 18. Dezember 1979, wurde die CEDAW verabschiedet. Am 3. September 1981 trat sie Kraft.

Allerdings: Kein Menschenrechtsvertrag der UNO wurde mit so vielen Vorbehalten verabschiedet wie CEDAW, etwa unter Verweis auf nationales Familienrecht, Religion oder Gewohnheitsrecht. 189 Staaten haben die Konvention ratifiziert. In Deutschland hat sie den Ran...


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