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Handydaten von Ex-Ministerin von der Leyen gelöscht

Abgeordnete empört über Vernichtung möglicher Informationen zu Berateraffäre / Grüne sprechen von »digitalem Aktenschreddern«

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Für die Untersuchung der Berateraffäre des Verteidigungsministeriums möglicherweise wichtige Daten aus der Mobilfunkkommunikation der früheren Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) sind laut Medienberichten vernichtet worden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio und »Die Welt« berichteten, räumte der Vize-Regierungsbeauftragte für die Aufklärung der Affäre, Markus Paulick, am Donnerstag in einer vertraulichen Sitzung des Untersuchungsausschusses ein, dass die Daten auf dem Mobiltelefon von der Leyens (CDU) bereits im August gelöscht worden seien.

Das Handy sei vom Hersteller »sicherheitsgelöscht« worden, die Daten seien damit mutmaßlich unwiederbringlich verloren, wurde Paulick vom ARD-Hauptstadtstudio zitiert. Der Bundestag hatte laut »Welt« vor der Löschung beantragt, das Handy als Beweismittel einzustufen. Im Raum stehe nun der Vorwurf der unerlaubten Aktenvernichtung.

Vertreter der Opposition reagierten empört. Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Tobias Lindner, sprach im ARD-Interview von »digitalem Aktenschreddern«. Er forderte, dass Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) bei den Verantwortlichen durchgreife und auch personelle Konsequenzen ziehe. Der FDP-Abgeordnete Alexander Müller sprach von einer »ärgerlichen Hinhalte-Taktik« der Regierung. Zunächst habe es im Ministerium geheißen, dass nach dem Handy gesucht werde. Dann sei mitgeteilt worden, es sei noch PIN-gesperrt. Nun habe die Regierung eingeräumt, dass es bereits im August »platt gemacht« worden sei, sagte Müller der »Welt«.

Der Untersuchungsausschuss geht dem Vorwurf nach, dass im Verteidigungsministerium millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts vergeben worden sein. Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum. Unklar ist bislang, ob das Gremium die heutige EU-Kommissionschefin von der Leyen als Zeugin vorladen wird. AFP/nd

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