Werbung mit »Öko-Test«-Label für wirklich getestete Produkte
BGH-Urteil
Das entschied der Bundesgerichtshof am 12. Dezember 2019 (Az. I ZR 173/16, Az. I ZR 174/16 und Az. I ZR 117/17).
Danach dürfen Unternehmen das »Öko-Test«-Label nur für ein konkret getestetes Produkt verwenden. Wer den Ruf einer Marke ohne finanzielle Gegenleistung ausnutze, verstößt gegen das Markenrecht.
Dem Missbrauch wurde ein Riegel vorgeschoben
Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dem Missbrauch bekannter Testsiegel einen Riegel vorgeschoben und den Verbrauscherschutz gestärkt. Mit dem Urteil unterlagen in letzter Instanz die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie der niederländische Discounter Matratzen Concord.
Die Zeitschrift »Öko-Test« hatte d...
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