Prozess gegen Högel-Chefs fraglich

Anklagen gegen Vorgesetzte des Serienmörders noch nicht zugelassen - Opferanwältin fordert Bestrafung

Lebenslang muss der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel (43) hinter Gitter. Das hatte das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg im Sommer vergangenen Jahres entschieden. Auch wurde »die besondere Schwere der Schuld« festgestellt; das hat zur Folge, dass der Verurteilte nicht automatisch nach 15 Jahren wieder in Freiheit kommt. Die Schwurgerichtskammer hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte in zwei Kliniken 85 Menschen aus niedrigen Beweggründen umgebracht hatte - aus Geltungssucht.

Dieses Geltungsbedürfnis, so das Fazit der Ermittlungen, habe Högel dazu getrieben, bei seinen Opfern durch gefährliche Injektionen einen Herzstillstand auszulösen und die Hilflosen wiederzubeleben, um sich für solche Erfolge bewundern zu lassen. Doch in vielen Fällen - die Anklage ging sogar von 100 aus - misslang die Reanimation. Haben Kollegen des Mörders sein Handeln begünstigt, indem sie Hinweise auf häufige Todesfälle im Högels Einsatzbereich ...


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