Was ändert sich alles für die Steuerzahler?

Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzgesetz

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.
1. Änderungen bei der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ändert sich. Mit dem Steuerjahr 2021 können Berufspendler, die einen weiten Weg zur ersten Tätigkeitsstätte haben, ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren Kilometer eine erhöhte Entfernungspauschale geltend machen: 0,35 Euro in den Steuerjahren 2021 bis 2023 bzw. 0,38 Euro in den Steuerjahren 2024 bis 2026. Die stufenweise Erhöhung der Pendlerpauschale gilt auch für Aufwendungen für eine Familienheimfahrt. Ansonsten bleibt die bisherige Entfernungspauschale bestehen. Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer.

Mit den entsprechenden Änderungen im Einkommensteuergesetz (EstG § 9 Absatz 1 Satz 3) will der Gesetzgeber Mehrkosten für Pendler ausgleichen, die durch die CO2-Bepreisung entstehen. Maximal kann man im Kalenderjahr 4500 Euro ansetzen. Fahrtkosten, die darüber hinausgehen kann man geltend machen, wenn man ein eigenes Fahrzeug nutzt oder ein vom Arbei...


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