nd-aktuell.de / 17.02.2020 / Berlin / Seite 9

Mietendeckel tritt bis 26. Februar in Kraft

Die Regulierung wird bald wirksam - aber was heißt das für die Mieterinnen und Mieter in der Stadt?

Martin Kröger

Der Mietendeckel steht kurz vor der Veröffentlichung. Bereits am 11. Februar habe der Präsident des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland (SPD), das »Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin«[1] ausgefertigt, sagt der Sprecher des Präsidenten zu »nd«. Nach dem Abgeordnetenhaus liegt der Ball jetzt erneut beim Senat, der für die Veröffentlichung im »Gesetz- und Verordnungsblatt« zuständig ist. Nach der Berliner Verfassung muss das Gesetz innerhalb von zwei Wochen veröffentlicht werden. Der Mietendeckel wird also spätestens am 26. Februar in Kraft treten.[2] Weil das Gesetz noch nicht wirksam ist, scheiterte am Freitag auch ein Eilantrag von Vermietern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats (1BvQ 12/20).

Während die juristische Überprüfung also noch auf sich warten lässt, beschäftigt die Regulierung der Mieten aktuell bereits viele Mieterinnen und Mieter in der Stadt. Zu einer Veranstaltung der »Helle Panke«, dem Berliner Ableger der linksparteinahen Rosa-Luxemburg-Stiftung, am Donnerstagabend war der Veranstaltungsraum in der Kopenhagener Straße in Prenzlauer Berg brechend voll. »Die Vermieter sind in der Pflicht, die Regelungen einzuhalten, ansonsten droht ihnen ein entsprechendes Bußgeld«, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) den Zuhörern.

Kernelemente des Mietendeckels sind der Mietenstopp auf fünf Jahre, die Einführung von Mietobergrenzen sowie die Möglichkeit, nach neun Monaten überhöhte Mieten abzusenken. Lompscher ist auch zur »Helle Panke« gekommen, um die zahlreichen Fragen der Veranstaltungsgäste zu beantworten. Was passiert nach den fünf Jahren, wenn der Mietendeckel abläuft? Wie ist gesichert, dass weiter energetisch saniert wird? Was kann der Senat gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen machen? Was müssen Mieter nach Inkrafttreten des Gesetzes machen?

»Der Mieter muss gar nichts machen«, betont Lompscher. Handeln müssen laut Stadtentwicklungssenatorin stattdessen die Vermieter. Um noch besser über den Mietendeckel zu informieren, hat der Senat eine Homepage erstellt. Sobald der Deckel wirksam ist, wird der Gesetzestext dort zu finden sein. Darüber hinaus werden Musterschreiben entwickelt, die Mieter nutzen können. Grundsätzlich rät Lompscher allen Mieterinnen und Mietern, sich von Mieterverbänden rechtlich beraten zu lassen. Außerdem wird empfohlen, bis zur rechtlichen Klärung eingesparte Mietzahlungen auf die Seite zu legen.

Und auch für die Zeit nach der fünfjährigen Atempause durch den Mietenstopp, die in Berlin genutzt werden soll, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum voranzubringen, laufen bereits Planungen. So erörtert Rot-Rot-Grün derzeit die Idee, gesetzliche Übergangsregelungen zu schaffen. So könnte wie seinerzeit in Ostberlin schnell wieder ein Mietspiegel aufgestellt werden, heißt es. Parallel wird geprüft, ob eine Mietendatenbank aufgebaut wird. »Es gibt keine Festlegung, was in fünf Jahren ist, das beschließt der Gesetzgeber in fünf Jahren«, stellt Lompscher klar.

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/1132909.mietendeckel-elbdisharmonie.html
  2. https://mietendeckel.berlin.de