Kopftuchverbot vor Gericht ist rechtmäßig

Verfassungsgericht unterstützt Haltung von Landesregierungen im Umgang mit muslimischen Rechtsreferendarinnen

  • Fabian Goldmann
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Muslimischen Rechtsreferendarinnen darf auch zukünftig das Tragen eines Kopftuchs hinter der Richterbank untersagt werden. Dies entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. Das Gebot, sich im Gerichtssaal »in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten«, wiege schwerer als die individuelle Glaubensfreiheit, urteilten die Richter. Auch die »Funktionsfähigkeit der Rechtspflege« und die »negative Religionsfreiheit« von Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten führten die Richter als Argumente an, die für ein Kopftuchverbot sprechen.

Damit geht eine juristische Auseinandersetzung zu Ende, die Anfang 2017 in Hessen ihren Anfang genommen hatte. Eine kopftuchtragende Muslimin hatte dort zunächst ihre juristische Ausbildung beginnen können. Allerdings durfte die Frankfurterin dabei keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als staatliche Repräsentantin wahrgenommen wird. So wurde ihr untersagt, Verhandlungen wie andere Ref...


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