Klimaanlage

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Baut ein Wohnungseigentümer eine Klimaanlage ein, wofür im Außenmauerwerk Kernbohrungen durchzuführen sind, ein weißer Kunststoffkanal auf der weiß verputzten Außenwand der Loggia des Eigentümers angebracht und ein von außen sichtbares Gerät auf der Loggia aufgestellt werden muss, ist für diese bauliche Veränderung nicht die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich, weil sie keinerlei Nachteil mit sich bringt. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28. November 2006, Az. I-3 Wx 197/06
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